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VERBRAUCHERSCHUTZ/435: Schutz vor Kostenfallen im Internet (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 031 vom 1. Februar 2011

Schutz vor Kostenfallen im Internet
Neue Webseite www.vorsicht-im-netz.de gibt Verbrauchern wertvolle Tipps


Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Surfen im Internet auf vermeintlich kostenlose Online-Angebote herein. Wie man Internet-Kostenfallen erkennen kann und wie man sich am besten verhält, wenn man in eine solche Falle getappt ist, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher auf der seit heute freigeschalteten Webseite www.vorsicht-im-netz.de.


"Wer weiß, wie solche Abofallen funktionieren, kann sich dagegen schützen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin. Als Reaktion auf die wachsende Zahl von Betrugsfällen im Internet hat das Bundesverbraucherministerium seine Informationsoffensive verstärkt.

Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an einer gesetzlichen Regelung für eine "Button-Lösung", um Verbraucher vor ungewollten Vertragsabschlüssen im Netz wirksam zu schützen. "Die Button-Lösung ist ein wichtiges Element, um trickreich gestaltete Internetseiten zu bekämpfen, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Verbraucher müssen so schnell und so umfassend wie möglich vor Abzocke geschützt werden", sagte Aigner. Das Bundesverbraucherministerium hat gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Auch auf EU-Ebene wurden die ersten Weichen für die Einführung einer Button-Lösung gestellt.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 031 vom 01.02.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2011