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VERBRAUCHERSCHUTZ/461: Ombudsmann für Versicherungen (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 212 vom 12 Oktober 2011

Aigner: Ombudsmann für Versicherungen ist ein Vorbild für effektiven und unbürokratischen Verbraucherschutz


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat den Ombudsmann für Versicherungen als "Vorbild für effektiven und unbürokratischen Verbraucherschutz" gewürdigt.


Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Einrichtung des Ombudsmanns für Versicherungen sagte die Ministerin heute in Berlin: "Ohne Kostenrisiko für die Versicherten kann der Versicherungsombudsmann schnell und effektiv einen Streit mit der Versicherung oder einem Versicherungsvermittler beilegen. Mit hoher Sachkompetenz, Integrität und einem engagierten Team von Mitarbeitern werden jährlich etwa 18.000 Beschwerden der Verbraucher bearbeitet. Diese Einrichtung ist ein Vorbild auch für andere Branchen." So sei eine ähnliche Schlichtungsmöglichkeit auch für die Luftverkehrsbranche angestrebt.

Der Versicherungsombudsmann ist für Beschwerden bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro zuständig und kann bis zu einem Wert von 10.000 Euro sogar verbindlich entscheiden. Der Verbraucher ist jedoch nicht an seine Entscheidung gebunden und behält die Option, notfalls den Rechtsweg zu beschreiten, sollte er mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden sein. 95 Prozent der Versicherer unterwerfen sich der Schlichtung des Versicherungsombudsmanns. Die privaten Krankenversicherer haben einen eigenen Ombudsmann, der jedoch nicht verbindlich entscheiden kann. Amtierender Versicherungsombudsmann ist der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Prof. Günter Hirsch.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 212 vom 12.10.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2011