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VERBRAUCHERSCHUTZ/529: Was sich 2015 für Energieverbraucher ändert (Verbraucherzentrale Hamburg)


Verbraucherzentrale Hamburg - Pressemitteilung vom 11.12.2014

Was sich 2015 für Energieverbraucher ändert

Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft



Neues Jahr, neue Regeln - 2015 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

Stromkosten: Die Ökostrom-Umlage wird 2015 erstmals leicht sinken, von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen - ob und um wie viel, liegt jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters.

Haushaltsgeräte: Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhalten erstmals auch Dunstabzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (also z.B. Drucker, Modems etc.) gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch.

Heizungsanlagen: Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen. Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1.2.2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26.9.2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energielabel.

Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31.12.2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1.2.2002 selbst bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen sogenannten "Mindestwärmeschutz" haben.

Energiekennwerte: Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist bereits seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell telefonisch unter 040 - 248 32 250 oder im persönlichen Beratungsgespräch (nach Terminvereinbarung).


Hinweis: Die Energie- und Klimahotline wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Hamburger Klimaschutzkonzept gefördert. Die Persönliche Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2014
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Presse: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2014


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