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ARBEITSRECHT/152: Die Rechte der Generation Praktikum (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Dezember 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Arbeitsrecht

Die Rechte der Generation Praktikum



Berlin (DAV). 2006 gingen sie zu Tausenden auf die Straße und demonstrierten laut und wütend gegen ihre miesen Arbeitsbedingungen und geringen Löhne: Angehörige der "Generation Praktikum". Auch wenn laut einer aktuellen Studie viele mit ihrem Praktikum zufrieden sind, treffen Praktikanten wohl mehr Pflichten als Rechte. Wer ein Praktikum macht, hat wenig Rechte, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

Über ein Praktikum sammeln junge Leute während des Studiums berufliche Erfahrungen und machen sich fit für den Arbeitsmarkt. Andere absolvieren Praktika, weil es ihre Studienordnungen so vorschreiben. Aber auch nach dem Studium sind Praktika an der Tagesordnung, denn für frischgebackene Absolventen steht oft nicht gleich die erste Festanstellung an. Und so beginnen rund 38 Prozent aller Hochschulabsolventen nach dem Studium ein Praktikum oder eine praktikumsähnliche Beschäftigung wie ein Volontariat oder eine Hospitanz - obwohl viele von ihnen im Durchschnitt bereits vier Praktika hinter sich haben. Ihre Motivation für noch ein Praktikum ist klar: Sie wollen einen Job im Unternehmen bekommen.

nn junge Menschen mit einem Praktikum beginnen, sollten sie einiges über ihre Rechte und die juristischen Bedingungen wissen, unter denen sie arbeiten. "Ein Praktikum ist kein Arbeitsverhältnis. Das Erlernen beruflicher Fähigkeiten steht im Mittelpunkt", erklärt die Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Praktikant sei zwar zum Erwerb praktischer Erfahrungen regelmäßig in die täglichen Arbeitsabläufe eingebunden, doch stehe nicht die Arbeitsleistung im Vordergrund, sondern die Wissensvermittlung.

Insgesamt ist der Begriff Praktikum rechtlich vage. Daher gibt es darunter viele Schein-Lernverhältnisse. "Ich schätze, dass außerhalb der von den Ausbildungsgängen verpflichtend vorgesehenen Praktika ein sehr großer Teil der Praktikanten wie Arbeitnehmer eingesetzt werden. Sie bekommen aber nicht den gleichen Lohn", sagt die Kölner Rechtsanwältin Oberthür. Hier könne sich möglicherweise aus Gleichbehandlungsgrundsätzen ein höherer Lohnanspruch ergeben.

Selbst Praktikanten, die einen Vertrag unterschrieben haben, sind nicht vor Ausbeutung geschützt. Dennoch ist ein Vertrag nützlich, wenn es darum geht, die eigenen Rechte durchzusetzen. Ein Recht auf einen Vertrag haben Praktikanten allerdings nicht. Sie haben aber das Recht auf ein mindestens einfaches Zeugnis.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/bildung-ausbildung/211/die-rechte-der-generation-praktikum/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins: www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 67/13 vom 3. Dezember 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013