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ABWASSER/262: Noch viele Fragen zur Eliminierung der antiöstrogenen Aktivität (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1096, vom 19. Okt. 2016 - 36. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Noch viele Fragen zur Eliminierung der antiöstrogenen Aktivität


Die EU-Kommission plant, zwei repräsentative Hormone in die Liste der "prioritär gefährlichen Stoffe" aufzunehmen - und zwar mit einem ultrascharfen Grenzwert (s. RUNDBR. 1094/1). Deshalb wird zunehmend untersucht, ob "4. Reinigungstufen" Hormone und Mikroverunreinigungen, die hormonähnlich wirken, hinreichend eliminieren können. Dazu werden zellbasierte Testsysteme eingesetzt, die eine "Rezeptor-Gen-Bindung" nachweisen können: "Binden Substanzen an den jeweiligen Rezeptor, wird dieser aktiviert (Agonist) oder blockiert (Antigonist)."

4. Reinigungsstufen sollten dahingehend optimiert werden, dass eine Emission von (anti)androgenen und (anti)östrogenen Substanzen in die Gewässer deutlich verringert werden kann (s. RUNDBR. 1061/2). Bei bisherigen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass die antiöstrogene Aktivität in 4. Reinigungsstufen zwar reduziert werden kann, dass in den nachgeschalteten Sandfiltern aber keine weitere Eliminierung der antiöstrogenen Wirkung mehr stattfindet. In dem Beitrag "Aktivität von östrogen und androgen aktiven Substanzen während und nach Ozonung von Krankenhausabwasser" im IWW-Journal vom Mai 2016 wird die "Relevanz antagonistischer Substanzen bei der Abwasserreinigung" unterstrichen. Eine ökotoxikologische Bewertung der verbleibenden antiöstrogenen Restaktivität sei allerdings "schwierig", da man über die Effekte noch ziemlich wenig weiß.

Weitere Auskunft über die antagonistischen Effekte bei der
Nachbehandlung von 4. Reinigungsstufen gibt es bei
Dr. Anne Simon
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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1096
Herausgeber:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2017

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