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ATOM/626: Neue Bewertung der Schachtanlage Asse II - Standfestigkeit bis 2020 gewährleistet (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 30. Januar 2009

Neue Bewertung der Schachtanlage Asse II:

Experten: Standfestigkeit bis 2020 gewährleistet
Voraussetzung: Zufluss der Zutrittswässer darf nicht weiter ansteigen


Die Standfestigkeit des atomaren Endlagers Asse II ist nach neueren Berechnungen bis zum Jahr 2020 gewährleistet, wenn der Zufluss der Zutrittswässer nicht weiter ansteigt. Das ist das Ergebnis eines Expertengesprächs, zu dem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingeladen hatte. Wichtig sei es, den Zufluss der Zutrittswässer sowie die mikroseismischen Ereignisse im Gebirge genau zu beobachten und zu analysieren. Das BfS ist seit Jahresbeginn neuer Betreiber der Anlage. Der alte Betreiber, das Helmholtz-Zentrum München (HMGU), hatte bislang das Jahr 2014 als äußersten Zeitpunkt für die Standfestigkeit der Asse angegeben.

Bei dem Fachgespräch hatten die Experten Daten zur Gebirgsbeobachtung des Endlagers Asse aus dem Jahr 2008 ausgewertet. Die Fachleute waren sich einig, dass für den wissenschaftlich belastbaren Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 eine Resttragfähigkeit des Grubengebäudes gegeben sei. In diesem Zeitraum könne das Bergwerk offen gehalten werden. Damit besteht ein größerer zeitlicher Spielraum zur Prüfung und Umsetzung verschiedener Optionen, um das Endlager zu schließen, einschließlich der Prüfung, die Abfälle aus dem Endlager wieder zurückzuholen.

Voraussetzung für die Prognose bis 2020 ist allerdings, dass die tragenden Wände in den Einlagerungskammern nicht weiter durchfeuchtet werden. Falls die Zuflüsse aus dem Deckgebirge deutlich zunehmen sollten, könnten sich die Risse in den Kammern verstärken. Einig waren sich die Fachleute darüber, dass die noch offenen Hohlräume in den bereits verfüllten Kammern schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Ein erster Schritt dazu ist die Verfüllung der sogenannten Firstspalte. Das BfS wird hierzu in Kürze eine Detailplanung vorlegen. Darüber hinaus prüft das BfS sinnvolle und notwendige Arbeiten, um vorhandene Fließwege der eindringenden Zutrittswässer abzudichten.

Die Ergebnisse des Fachgesprächs sind u.a. zwischen BfS und Niedersächsischem Umweltministerium abgestimmt. Eine Zusammenfassung des Fachgesprächs kann im Internet abgefragt werden. www.bfs.de


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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 07/2009, 30.01.2009
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
38201 Salzgitter, Postfach 10 01 49
Telefon: 01888/333-1130, Fax: 01888/333-1150
E-Mail: info@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2009