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EUROPA/056: Griechenland soll Gerichtsurteil zum kommunalen Abwasser einhalten (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 16. Februar 2011

Umwelt: Kommission fordert von Griechenland dringende Einhaltung des Gerichtsurteils über die Behandlung von kommunalem Abwasser


Die Europäische Kommission hat Griechenland aufgefordert, dringend Maßnahmen zur Einhaltung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs über die Gewährleistung einer angemessenen Behandlung kommunaler Abwässer in neun Städten und Gemeinden zu ergreifen. Ohne die entsprechenden Behandlungsanlagen, die bereits seit dem Jahr 2000 hätten vorhanden sein müssen, ist die Gesundheit der lokalen Bevölkerung gefährdet. Auf Empfehlung des Umweltkommissars Janez Potocnik übermittelt die Kommission dem Land daher im Rahmen laufender Vertragsverletzungsverfahren ein Aufforderungsschreiben. Sollte Griechenland der Aufforderung nicht nachkommen, könnte die Kommission den Fall zurück an den Europäischen Gerichtshof verweisen und finanzielle Sanktionen fordern.

In einem von der Kommission angestrengten Verfahren (siehe IP/06/878)[1] entschied der Europäische Gerichtshof im Oktober 2007, dass Griechenland gegen die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen hat, da landesweit 23 Agglomerationen (Städte und Gemeinden) nicht über die notwendigen Sammel- und Behandlungsanlagen verfügten.

Seit dem Urteil und einem nachfolgenden Aufforderungsschreiben vom 1. Dezember 2008 haben 14 dieser Gebiete ihre Anlagen an die Rechtsvorschriften angepasst, die anderen neun verstoßen jedoch immer noch gegen die Regeln. In vier dichtbesiedelten Gebieten Ostattikas - Markopoulo, Artemida, Rafina und Koropi - laufen von der EU finanziell unterstützte Bauarbeiten, die nicht vor 2013 abgeschlossen sein werden. In einem anderen Gebiet - Nea Makri - wurde der für das Projekt ausgewählte Standort abgelehnt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Verzögerungen aufgrund des Gesundheitsrisikos für die in den Gebieten lebenden Bürger nicht akzeptabel sind. In Litohoro und Lefkimmi laufen die Bauarbeiten noch, während in den Agglomerationen von Edessa and Megara die Infrastruktur zwar fertig gestellt wurde, aber noch keine Probeergebnisse vorliegen die zeigen, dass die Anlage ordnungsgemäß arbeitet.

Die fehlende Abwasserbehandlung stellt ein Risiko für die Gesundheit der Bürger und für die Meeresumwelt dar. Eine angemessene Abwasserbehandlung gilt als wichtige Voraussetzung für eine florierende Tourismusindustrie, welche für die griechische Wirtschaft eine Schlüsselrolle spielt.

Angesichts der Sachlage gewährt die Kommission Griechenland eine Frist von zwei Monaten, um dem Urteil nachzukommen. Sollte dies nicht geschehen, kann der Fall zurück an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden.


Behandlung von kommunalem Abwasser

Gemäß der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser [2] hätten Agglomerationen (Städte und Gemeinden) mit mehr als 15.000 Einwohnern bis spätestens 31. Dezember 2000 über angemessene Anlagen zur Sammlung und Behandlung von Abwässern verfügen müssen.

Die wichtigste in der Richtlinie vorgesehene Abwasserbehandlungsart ist die biologische, die sogenannte "Nachklärung" zum Entzug von Schadstoffen vor der Einleitung ins Meer oder in Binnengewässer.

Weitere Einzelheiten zur Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/index_en.html

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_en.htm
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

Siehe auch MEMO/11/86
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/86&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr

[1] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/878
[2] http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=en&type_doc=Directive&an_doc=91&nu_doc=271



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011


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Quelle:
Pressemitteilung IP/11/166, 16.02.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2011