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ATOM/1247: Rückschlag für die Gorleben-Gegner (BI Lüchow-Dannenberg)


Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. - Pressemitteilung vom 16. März 2017

Rückschlag für die Gorleben-Gegner


Die Veränderungssperre in Gorleben war und bleibt rechtens. Das befand das Oberverwaltungsgericht Lüneburg heute (Aktenzeichen: 7 LC 80/15 Fried von Bernstorff./. BRD und 7 LC 81/15 Greenpeace./. BRD OVG Lüneburg). Denn an Gorleben als Endlagerstandort werde festgehalten, so entschied heute das OVG Lüneburg.

Die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland hatten Fried von Bernstorff aus Gartow und Greenpeace auf den Weg gebracht, die im Besitz von Salzrechten in Gorleben sind. Seit dem Erkundungsstopp in Gorleben auf der Basis des Standortauswahlgesetzes (StandAG) war aus Sicht der Gorleben-Gegner die Lex Gorleben hinfällig", schreibt dazu die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

Das Gericht hält in dem Berufsverfahren in einer Presseverlautbarung fest: "Die Festlegung einer Veränderungssperre sei zulässig zur Sicherung oder Fortsetzung einer Standorterkundung für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. Der Sicherungszweck sei durch das Standortauswahlgesetz nicht weggefallen. Zwar sei die bergmännische Erkundung des Standorts Gorleben nach diesem Gesetz beendet worden. Der Salzstock Gorleben werde nach dem Gesetz jedoch wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Standortauswahlverfahren einbezogen. Er sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden. Der Sicherungszweck bestehe damit fort."

Die Bundesrepublik hielt solange an der Veränderungssperre Gorleben fest, bis sie künftig durch die Novelle des StandAG, die im Deutschen Bundestag gerade abschließend beraten wird, ersetzt wird. Dieses Gesetz soll verhindern, dass dort wie an anderen potentiellen Standorten unter Tage Eingriffe vorgenommen werden, die eine mögliche Nutzung als Atommüllendlager erschweren. "Wieder einmal wird die Sonderstellung Gorlebens bei der Endlagersuche überdeutlich, denn es gibt bisher keine anderen potentiellen Standorte. Für die Bundesrepublik als Betreiberin in Gorleben ist das Urteil aber eine politische Blamage, denn die Mär von der angeblich weißen Landkarte fliegt nun auf", so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

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Quelle:
Pressemitteilung, 16.03.2017
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841/46 84, Fax: 05841/31 97
E-Mail: buero[at]bi-luechow-dannenberg.de
Internet: www.bi-luechow-dannenberg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2017

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