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ATOM/1271: Positive Zwischenbilanz nach rund 100 Anträgen (BfE)


Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - 21. Dezember 2017

Positive Zwischenbilanz nach rund 100 Anträgen

Die im August 2017 begonnenen Verfahren zur Standortsicherung laufen reibungslos


Die Prüfverfahren zum Schutz möglicher Endlagerstandorte, die das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Zusammenarbeit mit den Länderbehörden durchführt, verlaufen bislang reibungslos. Zu dieser positiven Bilanz kommt das BfE nach einer Auswertung der ersten rund 100 eingegangenen Anträge. Das BfE bewertet im Rahmen der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle Zulassungsverfahren der Länderbehörden für bestimmte Bohrvorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern. Die Bohrungen dürfen die ergebnisoffene Suche nach einem Endlager nicht beeinträchtigen. Gesteinsformationen, die möglicherweise für ein Endlager in Frage kommen, sollen so vor Veränderungen geschützt werden. Die Bedingungen sind im Standortauswahlgesetz festgelegt. Das BfE als Regulierungsbehörde wacht im Verfahren darüber, dass das Gesetz eingehalten wird.

Zahlen widerlegen Kritiken und Befürchtungen

"Die Zahlen widerlegen Kritiken und Befürchtungen einzelner Interessensverbände wie zum Beispiel des Geothermie-Verbandes", sagt Wolfram König, Präsident des BfE. Die Bearbeitung der meisten Prüfaufträge im BfE dauert nur wenige Tage. Die Behörde habe für einige Fälle eine Frist von acht Wochen einzuhalten, ihr Einvernehmen für die Vorhaben zu erteilen oder zu versagen. Dieser Zeitraum sei in den meisten Fällen weit unterschritten worden, auch in den komplexeren Verfahren, für die keine Prüffrist vorgegeben sei. Verbände hatten kritisiert, die Prüfverfahren des BfE könnten unter anderem den Ausbau der Erdwärmenutzung blockieren. Bislang trat noch kein Fall auf, in dem das BfE mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf die Endlagersuche sein Einvernehmen versagt hat.

BfE unterstützt Länderbehörden

Die Vorlage der Anträge erfolgt über die zuständigen Länderbehörden. Aus Sachsen erreichten das BfE bislang mit 51 Prüfaufträgen die meisten Vorgänge. Aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Saarland gab es bislang keine. "Die Länder müssen als erste darüber entscheiden, welche Vorhaben unter die Bedingungen des Standortauswahlgesetzes fallen und dementsprechend von uns zu prüfen sind", sagt Wolfram König. Um die Verfahren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, hat das BfE die Länder laufend unterstützt.

Verfahren lassen keine Rückschlüsse zur Standort-Eignung zu

"Wir befinden uns zwar im Suchverfahren nach einem Endlager, es wird bislang aber kaum wahrgenommen", so König. "Die Diskussion wird jedoch sicherlich an Fahrt aufnehmen, sobald die erste Ablehnung für ein Bergbau- oder Bohrvorhaben auf dem Tisch liegt."

Bei den Prüfungen des BfE zum Schutz möglicher Standortgebiete handelt es sich um punktuelle und kleinräumige Entscheidungen. Sie lassen keine Rückschlüsse darauf zu, ob sich ein ganzes Gebiet als Endlagerstandort eignet. Dies lässt sich ausschließlich im Standortauswahlverfahren ermitteln.


Genauere Zahlen zu den Prüfverfahren veröffentlicht das BfE wöchentlich im Internet unter:
Einvernehmenserklärungen gemäß Paragraf 21 Standortauswahlgesetz (StandAG)
http://www.bfe.bund.de/DE/soa/unterlagen-standag/einvernehmenserklaerung/einvernehmenserklaerung.html

Häufig auftauchende Fragen zum Thema:
FAQ zum Schutz möglicher Standorte gemäß StandAG
http://www.bfe.bund.de/DE/soa/sicherungsvorschriften/faq-sammlung.html

Faktencheck:
Bremst die Endlagersuche den Ausbau der Erdwärmenutzung aus?
http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Faktencheck/BfE/DE/2017-08-03-endlagersuche-vs-geothermie.html

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Quelle:
Pressemitteilung, 21.12.2017
Herausgeber:
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
Pressereferat
Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin
Tel: 030/18333-1130
E-Mail: presse@bfe.bund.de
Internet: www.bfe.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Dezember 2017

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