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ATOM/1317: Aufbewahrungsgenehmigung für Biblis erteilt (BfE)


Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - 23. Dezember 2019 03/19 Aufbewahrungsgenehmigung für Biblis erteilt


Das Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung von bundesdeutschen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung am Standort Biblis ist abgeschlossen. Der Betreiber des Zwischenlagers, die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) mbH, hat die dafür notwendigen atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Um die sechs Behälter mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage im britischen Sellafield zurücknehmen zu können, bedarf es noch einer Transportgenehmigung, die derzeit noch geprüft wird.

Bis heute befinden sich noch verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die Abfalleigentümer sind völkerrechtlich verpflichtet, diese zurückzunehmen. Im Jahre 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die letzten bei der Wiederaufarbeitung entstandenen radioaktiven Abfälle in 25 Behältern in den Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg zwischenzulagern.

Mit der Aufbewahrung der verglasten radioaktiven Abfälle am Standort Biblis wird die bereits genehmigte Zahl an Behältern dort nicht ausgeschöpft. In dem Zwischenlager ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 135 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen werden dort 27 Behälter weniger stehen als ursprünglich geplant.

Für den Rücktransport der verglasten hochradioaktiven Abfälle aus dem Vereinigten Königreich zum Standort Biblis hat die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH den Antrag gestellt. Für die Erteilung der Beförderungsgenehmigung ist das BfE zuständig. Das Verfahren ist weit fortgeschritten, der Antragsteller hat hier allerdings noch nicht alle Nachweise, die für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, erbracht. Die Dauer dieses Verfahrens liegt maßgeblich in der Hand der Antragstellerin. Diese muss alle Nachweise vollständig und in der erforderlichen Detailtiefe vorlegen.

Hintergrund

Die Abfälle entstanden in Anlagen im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert, der letzte Transport nach Sellafield fand im Mai 1998 statt. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Um Transporte des hochgefährlichen Materials zu minimieren und die Wiederaufarbeitung insgesamt zu beenden, wurden die Atomkraftwerksbetreiber ab 2002 verpflichtet, Zwischenlager zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente an den Standorten der Reaktoren zu bauen. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten.

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden. Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Kernkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

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Quelle:
Pressemitteilung, 23.12.2019
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2019

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