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GESCHÄFTE/115: Artenschutz am Flughafen - Bedrohte Tiere und Pflanzen als Souvenirs (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 18. Juni 2009

Artenschutz am Flughafen

Bedrohte Tiere und Pflanzen als Souvenirs


Düsseldorf/Bonn, 18. Juni 2009: Heute findet im Bereich der Abflugebene Terminal B des Flughafen Düsseldorf eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Thema "Artenschutz und Einfuhrkontrolle" des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Zoll vom Flughafen Düsseldorf statt. Im Hinblick auf die in wenigen Tagen beginnende Haupturlaubs- und damit auch Hauptreisezeit in Deutschland, informieren BfN und Zoll über die Bestimmungen des internationalen Artenschutz-rechts, mit einem besonderen Augenmerk auf Urlaubssouvenirs. "Viele Menschen werden die 'kostbarsten Wochen des Jahres' nutzen, um zu verreisen und sich zu erholen. Zur Erinnerung an einen schönen Urlaub bringen die meisten Reisenden Souvenirs mit nach Hause. Leider handelt es sich bei diesen Souvenirs häufig um Produkte oder Gegenstände, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden.", sagt Frau Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des BfN, im Vorfeld der Veranstaltung. Jedes Jahr werden vom Zoll in Deutschland große Mengen dieser "Reisemitbringsel" gefunden und beschlagnahmt. Laut dem 2-Jahresbericht zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens wurden in den Jahren 2007 und 2008 jeweils über 1000 Fälle registriert. Insgesamt konnten 2007 mehr als 17.000 und 2008 mehr als 21.000 Exponate aus geschützten Tieren oder Pflanzen durch die deutsche Zollverwaltung sichergestellt werden.

Weltweit sind etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten gefährdet oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Ein Grund hierfür ist auch der starke Zuwachs im Ferntourismus. Immer wieder muss der Zoll in Deutschland Reisemitbringsel wie beispielsweise Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien oder Lederwaren aus Schlangenleder beschlagnahmen, weil die Bestimmungen des internationalen Artenschutzrechts nicht beachtet wurden. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle nicht um Vorsatz der Urlauber, sondern schlichtweg um Unkenntnis, Dummheit oder Ignoranz. "Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, das hat auch die geltende Rechtsprechung immer wieder festgehalten. Unser Anliegen ist es daher, im Vorfeld von Urlaubsreisen aufzuklären, damit ein schöner Urlaub nicht in eine unangenehme Überraschung, etwa in Form einer saftigen Geldstrafe für unerlaubte Mitbringsel, mündet", so BfN-Präsidentin Jessel.

Hinweis
Den 2-Jahresbericht über die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens finden Sie aktuell auf der Internetseite des BfN www.bfn.de


Hintergrundinformationen

Der Trend zu Fernreisen hält seit Jahren ungebrochen an. Die Welttourismusorganisation erwartet ein jährliches Wachstum bei den internationalen Reisen von durchschnittlich 4,1% bis zum Jahr 2020. Die größten Steigerungsraten werden dabei für Ziele in Afrika, Asien und im pazifischen Raum erwartet. In diesen Regionen existiert weltweit die höchste Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, darunter auch eine große Menge an Arten, die den internationalen Artenschutzbestimmungen unterliegen.

Seit vielen Jahren wird diskutiert wie der weltweite Artenschwund gestoppt werden kann. Es ist unstrittig, dass mehrere Faktoren für diesen Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies hat die internationale Staatenge-meinschaft bereits vor mehr als 35 Jahren in den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, kurz CITES beschlossen, das in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft trat.

Das Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport von geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen, unabhängig davon, ob dieser Transport zu komme rziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher illegaler Handel statt. Mit vielen geschützten Arten ist offensichtlich auf dem illegalen Markt noch viel Geld zu verdienen.

Die Touristen stellen eine der drei Tätergruppen dar, die für den nicht legalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen eine Rolle spielen. Touristen bringen geschützte Exemplare wissentlich oder aus Unkenntnis, Dummheit oder Ignoranz als Andenken aus dem Urlaub mit. Dabei haben sie meist nur wenige Exemplare in ihrem Gepäck dabei.

Der Sammler ist bestrebt, seine Sammlung an geschützten Exemplaren möglichst zu vervollstän-digen und bringt daher viele verschiedene Tiere oder Pflanzen einer ganz bestimmten Gruppe mit. Besonderes Interesse finden hier z.B. Kakteen aus Mexiko oder Orchideen aus Südostasien. Die Aktivitäten des Sammlers werden seltener von kommerziellen Interessen begleitet.

Der echte Schmuggler handelt aus rein kommerziellem Interesse mit geschützten Tieren und Pflanzen. Er versucht, mit großen Stückzahlen einen entsprechenden Gewinn zu machen und nimmt dabei auch Verluste in Kauf.

Es ist schwer zu bewerten, welche der drei Tätergruppen den größeren negativen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt hat. Sicherlich ist der Schaden, den ein "echter" Schmuggler mit vielen Exemplaren anrichtet, größer als der Schaden, den der einzelne Tourist anrichtet, der einige wenige Exemplare mitbringt. Aber hier gilt der alte Spruch, dass "Kleinvieh auch Mist macht". Wenn man jetzt noch bedenkt, dass in Deutschland bei ca. 80 % - 85 % der Aufgriffe mit geschützten Exemplaren Touristen die Beteiligten sind, lassen sich die negativen Auswirkungen solcher Touristenmitbringsel auf den Bestand der Tier- und Pflanzenwelt abschätzen.


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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 18.06.2009
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2009