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GESCHÄFTE/130: Vorsicht - Urlaubssouvenirs unter Artenschutz (Stadt Bonn)


Stadt Bonn - Pressemitteilung von Donnerstag, 10. Juli 2014

Vorsicht: Diese Souvenirs stehen unter Artenschutz



ib - Muscheln, Schnecken, Korallen oder sogar Seepferdchen - exotische Urlaubssouvenirs können am Flughafenzoll zu unangenehmen Überraschungen führen. Denn das Mitbringen besonders geschützter Tiere und Pflanzen verstößt gegen die internationalen Artenschutzbestimmungen. Viele dieser Tierarten stehen unter Naturschutz und dürfen nach dem internationalen Handelsabkommen CITES nicht gehandelt werden. Wer diese Souvenirs trotzdem kauft und mit nach Hause bringt, treibt den illegalen Handel an und macht sich strafbar. Davor warnt das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn.

Durch das Sammeln oder den Kauf von bestimmten Souvenirs gefährden Touristen die Bestände bedrohter Arten, wenn auch oft aus Unkenntnis. Für etliche Erinnerungsstücke müssen bedrohte Tier- oder Pflanzenarten ihr Leben geben. Aufgrund der großen Nachfrage der Urlauber sind viele Tierarten mittlerweile stark gefährdet. Ebenso vorsichtig sollte man beim Kauf von Pflanzen und Hölzern sein. Auch darunter gibt es seltene Arten, die man nicht aus Urlaubsländern ausführen darf.

Wer am Flughafen mit einem verbotenen Mitbringsel ertappt wird, muss dieses nicht nur dem Zoll aushändigen, sondern zusätzlich ein empfindliches Bußgeld zahlen. Nur mit einer Genehmigung können die Waren legal eingeführt werden. Allerdings wird davor gewarnt, die Dokumente direkt beim Händler zu erwerben, da diese sich als Fälschungen herausstellen könnten. Zuständig für das Ausstellen entsprechender Dokumente beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittstaaten ist das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn.

Für Nachfragen zu diesem Thema steht das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda unter der Telefonnummer 0228 - 77 35 26 zur Verfügung. Ebenso können Urlauber sich an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) oder den Zoll wenden. Eine weitere Hilfe zur Erkennung von unerlaubten Souvenirs ist die kostenlose Smartphone-App mit dem Namen "Zoll und Reise". Das vom Zoll konzipierte Programm für iPhones und Android-Smartphones funktioniert auch ohne Internetverbindung. Somit fallen im Urlaub keine Roaminggebühren an.

Eine detaillierte Auflistung geschützter Arten - aufgelistet nach dem jeweiligen Urlaubsland - finden Reisende außerdem auf der Homepage www.artenschutz-online.de des Zolls.

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Quelle:
Pressemitteilung von Donnerstag, 10. Juli 2014
Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: (02 28) 77-3000, Telefax: (02 28)/77 2468
E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2014