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JAGD/207: Jagd auf bedrohte Vogelarten in Frankreich (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 23. Juli 2019

Frankreich darf Jagd auf bedrohte Vogelarten nicht wieder zulassen

Miller: Französische Regierung knickt vor Jagdlobby ein


Berlin - In Frankreich soll der Abschuss von 30.000 Turteltauben und 6.000 Großen Brachvögeln in der kommenden Jagdsaison genehmigt werden. Dieses Vorhaben kritisiert der NABU in einem Offenen Brief an die französische Umweltministerin Élisabeth Borne aufs Schärfste. "Es kann nicht sein, dass der Schutz von stark gefährdeten Vogelarten aufgeweicht wird", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Die französische Regierung knickt offenbar vor der Jagdlobby ein, die im Wahlkampf Emmanuel Macron unterstützt hat."

Das französische Umweltministerium plant außerdem, die Jagd auf die Uferschnepfe ebenfalls wieder zu erlauben. Die Jagd auf sie soll zwar zunächst ausgesetzt bleiben, aber das nur für ein Jahr - obwohl mindestens drei Jahre nötig wären, damit sich die stark gefährdete Population erholen kann.

"Besonders absurd ist, dass das Ministerium entgegen den Empfehlungen seiner eigenen Experten handelt", so NABU-Vogelschutz-Experte Eric Neuling. Im März 2019 wurde vom Ministerium ein Expertengremium eingesetzt, um die Möglichkeit einer erneuten Jagd auf Turteltauben, Große Brachvögel und Uferschnepfen zu prüfen. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass die Jagd auf Turteltaube und Großer Brachvogel unter keinen Umständen nachhaltig ist, und die Jagdquoten für diese Arten daher auf Null gesetzt werden sollten. Ohne Rücksicht auf diese wissenschaftlichen Erkenntnisse will das Ministerium nun trotzdem die Jagd erlauben.

Turteltaube, Großer Brachvogel und Uferschnepfe sind in Deutschland vom Aussterben bedroht. "Vögel kennen keine Grenzen: Die Tiere, denen in Frankreich der Abschuss droht, sind zum Teil Brutvögel aus Deutschland, die wir hier aktiv schützen", so Neuling. "Aufgrund massiven Lebensraumverlusts sind sie in ihrem Bestand gefährdet. Daher dürfen sie auf keinen Fall für die Jagd freigegeben werden." Das Vorhaben sei nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar, so Neuling.

Noch bis zum 25. Juli läuft eine öffentliche Befragung des französischen Regierung, bei der sich Bürger gegen das Vorhaben aussprechen können.

Mehr Info, Download des Briefs und Teilnahme an der Befragung:
www.nabu.de/vogeljagd-frankreich

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 75/19, 23.07.2019
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2019

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