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MASSNAHMEN/104: Schutzfrist für Nistmöglichkeiten endet (Stadt Bielefeld)


Stadt Bielefeld - Pressemitteilung von Dienstag, 28. September 2010

Schutzfrist für Nistmöglichkeiten endet


Bielefeld (bi). Am Donnerstag, 30. September, endet die Schutzfrist für Nistmöglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Darauf weist das Umweltamt hin. Danach ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen oder Röhrichte zurückzuschneiden.

Gartenbesitzer und Hobbygärtner sollten bereits frühzeitig mit dem notwendigen Gehölzschnitt tätig werden und nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt im Februar nächsten Jahres warten. Durch widrige Witterungsverhältnisse im Februar könnte ansonsten ein Rückschnitt vor Beginn der Schutzfrist 2011 nicht mehr möglich sein. Das Verbot des Gehölzschnittes in dem genannten Zeitraum dient insbesondere dem Schutz von Nistmöglichkeiten.

Horst- und Höhlenbäume stehen übrigens ganzjährig unter Schutz, wenn sie eine Lebensstätte wildlebender Tiere, wie zum Beispiel Vögel und Fledermäuse darstellen.

Weitere Informationen unter Tel. 05 21/51 6873 oder auf den Internetseiten www.bielefeld.de.


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Quelle:
Pressemitteilung von Dienstag, 28. September 2010
Herausgeber: Stadt Bielefeld
Presseamt, 33597 Bielefeld
Telefon: 0521 / 512 215, Fax 0521 / 516 997
E-Mail: presseamt@bielefeld.de, Internet: www.bielefeld.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Oktober 2010