Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ARTENSCHUTZ

MASSNAHMEN/115: Regel für Netzbetreiber zum Vogelschutz an Mittelspannungsleitungen (Naturschutz heute)


NATURSCHUTZ heute - Heft 4/11
Mitgliedermagazin des Naturschutzbundes (NABU) e.V.

NEUE REGELN

Schutz vor Stromtod


Seit 1. August gilt eine neue, für alle Netzbetreiber verbindliche Regel zum Vogelschutz an Mittelspannungsleitungen. Aus Sicht des Vogelschutzes ist dies ein Meilenstein, insbesondere für Störche, Greife und Eulen, die an ungesicherten Strommasten immer wieder verunglücken. Im Bundesnaturschutzgesetz ist schon seit 2002 der Schutz von Vögeln vor Stromschlag an Mittelspannungsmasten vorgeschrieben. Wie das verbindlich zu funktionieren hat, stand bisher allerdings nirgendwo.

Nun wurden mit dem Knowhow der NABU-Bundesarbeitsgruppe Stromtod und weiterer Experten Standards für den Neubau von Masten und für die Entschärfung gefährlicher Mastkonstruktionen festgelegt. Auch im europäischen Vergleich setzt die Anwendungsregel Maßstäbe. Kaum ein Land verfügt bislang über gesetzliche Vorschriften zum Vogelschutz an Energiefreileitungen und dort, wo gefährliche Masten entschärft werden sollen, geschieht das oft mit unzureichenden Mitteln.


*


Quelle:
Naturschutz heute - Heft 4/11, Seite 47
Verlag: Naturschutz heute, 10108 Berlin
Tel.: 030/284984-1500, Fax: 030/284984-2500
Hausanschrift: Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: naturschutz.heute@nabu.de
Internet: www.naturschutz-heute.de
Herausgeber: NABU, 10108 Berlin
Tel.: 030/284984-0, Fax: 030/284984-2000
E-Mail: nabu@nabu.de
Internet: www.NABU.de

"Naturschutz heute" ist das Mitgliedermagazin
des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e.V.
und erscheint vierteljährlich. Für Mitglieder
ist der Bezug im Jahresbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2011