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RECHT/029: Fledermaus-Quartiere bis Ende März nicht betreten (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 2. März 2010

BUND: Fledermaus-Quartiere bis Ende März nicht betreten

Zum Internationalen Tag des Artenschutzes (3. März) weist Natur- und Umweltschutzverband auf neue Gesetzesregelung hin


Stuttgart. Zum Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März weist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darauf hin, dass Fledermäuse in ihrem Winterschlaf nicht gestört werden dürfen. Wenn Menschen die Schlafquartiere betreten, bedeutet das für die Tiere einen großen Energieverlust, der sogar tödlich sein kann. "Der BUND begrüßt es, dass das neue Bundesnaturschutzgesetz seit dem 1. März bundesweit die Fledermäuse im Winter schützt und ruft alle dazu auf, sich an diese Regelung zu halten und mögliche Fledermausquartiere nicht ohne Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde zu betreten", erklärt Christine Fabricius, Naturschutzreferentin des BUND-Landesverbands Baden-Württemberg. Das Gesetz verbietet das Betreten von Höhlen, Stollen, Erdkellern oder anderen Fledermaus-Winterquartieren zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März eines jeden Jahres.

Weil die in Baden-Württemberg heimischen Fledermäuse europaweit selten oder in ihrem Bestand gefährdet sind, schützt sie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Für die Populationen in Baden-Württemberg trägt die Landesregierung die Verantwortung. "Wir erwarten daher von der Landesregierung, dass sie die Umsetzung der neuen Richtlinie konsequent überwacht" betont BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß.


Hintergrund:

Das Aufblitzen einer Taschenlampe oder ein plötzliches Geräusch "schreckt" eine Fledermaus innerhalb weniger Minuten aus dem Schlaf. Während des Winterschlafes laufen sämtliche Lebensfunktionen auf Sparflamme. Der Herzschlag fällt von ungefähr 600 Schlägen pro Minute auf nur 10 Schläge ab und auch die Atemfrequenz geht stark zurück. Während des Schlafes ist der Stoffwechsel fast ausgeschaltet. Auf diese Weise verbrauchen die Fledermäuse nur sehr wenig Energie und können von ihren Fettreserven leben. Um sich vor Beutegreifern zu schützen, können Fledermäuse in Notfällen "schnell" innerhalb weniger Minuten aufwachen. Geschieht das jedoch zu oft, sind die Energiereserven bereits vor dem Frühjahr aufgebraucht und die Tiere können verenden. Zwar unterbrechen die Tiere auch von sich aus für kurze Phasen ihren Winterschlaf, etwa um zu trinken, die Blase zu leeren, einen angenehmeren Schlafplatz aufzusuchen oder sich zu paaren. Doch in diesen Fällen erwachen sie langsam und energiesparend: Es dauert dann bis zu einer Stunde, bis die Fledermaus "auf Betriebstemperatur" ist. Fledermausschützer, die die Bestände zählen, betreten die Winterquartiere so vorsichtig, dass die Fledermäuse nicht aufwachen. Aber auch sie brauchen natürlich eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde.


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Quelle:
Presseinformation, 02. März 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2010