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SÄUGETIERE/263: Platzhirsche werfen jetzt ihr Geweih ab - Geweihe müssen im Wald bleiben (DeWiSt)


Deutsche Wildtier Stiftung - 23. Februar 2009

Achtung, Platzhirsche!

Deutsche Wildtier Stiftung informiert: Geweihe müssen im Wald bleiben


Hamburg, 23. Februar. Rosenmontag werden auch vielen "Platzhirschen" einfach Hörner aufgesetzt. Aschermittwoch ist dann längst nicht alles vorbei. Erst recht die Blamage nicht! Gehörnte Männer haben es schwer. "Die Rothirsche kennen solche Probleme nicht: Selbst Platzhirsche werfen ihr Geweih einfach ab", sagt Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Und genau das geschieht jetzt im Februar.

Alle Rothirsche verlieren in diesen Tagen ihr Geweih. Beim Geweihabwurf spielt das Männlichkeitshormon Testosteron eine tierisch wichtige Rolle. Das Geweih ist gar kein "Horn", wie viele denken, denn es besteht aus Knochensubstanz, ist durchblutet und lebendig wie die Knochen des Skeletts.

Schon kurz nach dem Abwurf beginnt die ganze Pracht wieder nachzuwachsen. Und das innerhalb von nur 120 Tagen. Ein enormer Kraftakt für den Rothirsch, denn er muss bis zu 14 Kilogramm Knochenmasse neu bilden. Da mag sich auch so mancher Karnevalsjeck fragen: "Wat soll dat dann?" Genau das ist auch für Wissenschaftler bis heute in vielem ein Rätsel.

"Man weiß, dass der Geweihabwurf die Folge eines Zersetzungsprozesses ist", erläutert Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. "Knochen fressende Zellen, sogenannte Osteoklasten, zerstören eine dünne Schicht der Knochensubstanz. Die Abbruchstelle ist innerhalb weniger Stunden mit einer Hautschicht, dem Bast, wieder verschlossen."

Das neue Geweih sieht aus wie mit einer samtigen Schicht überzogen. Sie wird Basthaut genannt. Im Sommer streift der Hirsch diese Haut wieder ab. Dabei nutzt er Bäume und Sträucher als Reibefläche. Der Jäger spricht vom "Geweih fegen". Auch wenn Karnevalslieder jetzt alle Affen auf die Bäume bitten - der Wald wird erst im Sommer gefegt!

Auch mit Rosenmontag-Restalkohol ist das Mitnehmen von Geweihstangen aus dem Wald übrigens verboten. Wer es trotzdem tut, hat rein strafrechtlich gesehen einen Bock geschossen. Es fällt nämlich unter den Straftatbestand der "Wilderei". Der Kopfschmuck des Rothirschen gehört dem Waidmann, der in dem jeweiligen Revier auch jagen darf.


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Quelle:
Deutsche Wildtier Stiftung, 23. Februar 2009
Billbrookdeich 210, 22113 Hamburg,
Telefon: 040/73339-1880, Telefax: 040/7330-278
E-Mail: Info@DeutscheWildtierStiftung.de
Internet: www.DeutscheWildtierStiftung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2009