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VÖGEL/516: Schluß mit der sinnlosen Kormoran-Verfolgung! (NABU)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 19. Juni 2009

Schluss mit der sinnlosen Verfolgung!

NABU fordert Einstellung der Kormoran - Vergrämung und Tötung


Neummünster, 19. Juni 2009: Der NABU fordert angesichts des sich andeutenden weiteren Bestandsrückgangs des Kormorans an den Binnengewässern Schleswig-Holsteins ein Ende der Kormoran-Verfolgung.

Zwar gelang es den Fischern seit dem In-Kraft-Treten der Verfolgungsrichtlinie im Jahr 2006 in der für den Abschuss von Kormoranen freigegebenen Zeit vom 1. August bis 31. März kaum einmal, diese in für den Bestand bedeutsamer Zahl zu töten. Durch Vergrämungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt werden aber die wenigen, noch verbliebenen Binnenland-Kolonien der Vögel, so dass dort ein Aussterben der Art als Brutvogel - abgesehen von nur noch wenigen Kolonien in Schutzgebieten - absehbar ist. Alte und neue Kolonien dürfen offiziell bis zum 31. März eines jeden Jahres nachhaltig gestört werden. Viele traditionelle Brutstandorte sind heute verwaist, zudem werden Kormorane auch außerhalb der verordneten Zeiten von ihren Nestern illegal vertrieben.

In der Brutsaison 2009 zeichnet sich so ein weiterer Bestandsrückgang an den wenigen, noch verbliebenen Brutstandorten im Binnenland ab. Damit verschwindet aber ein charakteristischer Bewohner der Binnengewässer aus seinem angestammten, natürlichen Lebensraum.

Erheblich wirkt sich der Schieß-Lärm zudem auf andere Vogelarten aus. Im EU-Vogelschutzgebiet Großer Plöner See etwa sind nach Beobachtungen von Ornithologen in den vergangenen Jahren durch massiven Jagdlärm die international bedeutsamen Bestände dort rastender und mausernder Wasservögel in erheblichem Umfang zurückgegangen, wodurch massiv gegen das nach EU-Recht bestehende Verschlechterungsverbot verstoßen wird.

Auch Anwohner wie Touristen haben sich über die teils erhebliche Lärmbelästigung beschwert, die zudem dem Image Schleswig-Holsteins als Urlaubsland für naturbegeisterte Touristen schadet.

Der NABU fordert das Landwirtschaftsministerium in Kiel erneut auf, die Kormoran- Verordnung zurückzuziehen. Im Anhörungsverfahren im Jahr 2005 war es dem Ministerium nicht gelungen, eine Schadwirkung für den Kormoran nachzuweisen. Stattdessen wurde diese in der Begründung der Verordnung entgegen eigener Erkenntnisse schlicht "unterstellt". Umfangreiche Untersuchungen des Ministeriums selbst hatten gezeigt, dass wirtschaftlich bedeutsame Fische nur einen geringen Teil der Nahrung des Kormorans ausmachen. Der wissenschaftliche Dienst des Landtags ebenso wie ein vom NABU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stellten übereinstimmend die Rechtswidrigkeit der Verordnung fest. Diese ist durch den NABU aber juristisch nicht angreifbar.

"Statt weiter an der unsinnigen Verfolgung einer schutzbedürftigen Art festzuhalten und der eigenen Klientel im starren Beharren an längst widerlegten Vorurteilen zu folgen, sollte das MLUR zukünftig lieber aktiv den NABU darin unterstützen, bei Fischern und Anglern offensiv um mehr Verständnis für einen charakteristischen, achtenswerten Bewohner unserer Gewässer zu werben", stellt NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz fest.


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Quelle:
Presseinformation, 19. Juni 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2009