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VÖGEL/875: Sozialer Wohnungsbau für gefiederte Freunde (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Es wird höchste Zeit, Nistkästen für Vögel aufzuhängen

Der LBV gibt Experten-Tipps, was dabei unbedingt zu beachten ist



Hilpoltstein, 08.03.13 - "Paar sucht zur Familiengründung Wohnung in guter, nicht zu sonniger Lage mit Blick nach Südost." Nach dem überstandenen Winter stehen viele Vögel nun vor der nächsten Herausforderung - der Nistplatzsuche. Deshalb ruft der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) jetzt dazu auf, schnell noch Nistkästen anzubringen. Damit es auch zur erfolgreichen Brut kommt, gilt es bei der Einrichtung einiges zu beachten.

Beim Standort ist vor allem auf die Sicherheit gegenüber Mardern und Katzen zu achten. Hierzu kann der Nistkasten an einem Ast oder an einer Hauswand angebracht werden. An Baumstämmen empfiehlt es sich, eine Manschette anzubringen, die das Erklettern des Baumes durch Nesträuber wie Katzen und Marder verhindert.

Je nach Vogelart sollten Nisthilfen für Singvögel in Gärten und umzäunten Grünflächen mindestens in Augenhöhe (1,80 m) angebracht werden. Ansonsten werden sie in 3 Metern Höhe befestigt. Der Kasten sollte nicht lange der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein, idealerweise wird das Flugloch nach Südosten ausgerichtet. Außerdem sollten Wind und Regen nicht in die Flugöffnung eindringen können.

An Bäumen befestigt man die Nisthilfen am besten mit einem Aluminiumnagel. Dieser schadet dem Baum nicht. Der Nistkasten kann mit einem Draht aufgehängt werden oder über eine Holzleiste fest am Baum vernagelt werden. Außerdem ist es möglich, den Kasten mit einer Drahtschlaufe an einem dicken Ast aufzuhängen. Vögel mögen es allerdings nicht, wenn der Nistkasten frei im Wind schaukelt.

Fast alle Nistkastentypen kann man selbst bauen oder auch im Fachhandel kaufen. Auf der Internetseite www.lbv.de/Nistkasten stellt der LBV zahlreiche Bauanleitungen zur Verfügung, die für verschiedene Vögel geeignet sind.

Nistkästen aus den Vorjahren können selbstverständlich wieder benutzt werden. Allerdings sollten dafür die Überreste der alten Nester entfernt werden, wofür einfaches Auskehren reicht und keine Chemikalien verwenden werden dürfen. Vorsicht: Es könnte sein, dass sich Vögel im Nistkasten ausruhen, also vorher sicherstellen, dass sich kein Tier darin befindet. Sollten Untermieter wie Siebenschläfer das Nest nutzen, lassen Sie diese im Nest und reinigen Sie den Nistkasten später.

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Quelle:
Presseinformation, 08.03.2013
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2013