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KOHLEALARM/166: Klimakampf und Kohlefront - ersticken im Entscheidungssumpf ... (Grüne Liga Cottbus)


GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus - Pressemitteilung vom 26.06.2015

Vattenfall sollte das Pokern um Nochten 2 endlich beenden


Cottbus, 26.06.2015. Der Umweltverband Grüne Liga fordert den Vattenfall-Konzern auf, das Projekt Tagebau Nochten 2 jetzt endgültig abzusagen und so Planungssicherheit für alle Betroffenen zu schaffen.

"Planungssicherheit für die Betroffenen ist nur mit einer endgültigen Entscheidung gegen den Tagebau Nochten 2 zu haben. Diese kann Vattenfall unverzüglich treffen", sagt René Schuster, Braunkohleexperte der GRÜNEN LIGA.

"Obwohl die Klimaschutzziele Deutschlands seit Jahren bekannt sind, hat Vattenfall während des gesamten Planverfahrens auf dem Rücken der Betroffenen gepokert und versucht, trotzdem neue Kohletagebaue durchzusetzen. Es war von Anfang an zynisch, darauf zu setzen, dass die deutsche Politik den Klimaschutz letztlich nicht ernst meinen würde. Damit muss Schluss sein. Statt eines Verkaufs muss Vattenfall den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung gestalten. Das sollte umso leichter fallen, da es sich beim Lausitzer Revier kaum noch um ein lukratives Verkaufsobjekt handelt. Jeder Verzögerung der Entscheidung verhindert das rechtzeitige Anpacken der Probleme und schadet der Lausitz als Region."


Hintergrund:

Für den Tagebau Nochten 2 sollen mehr als 1500 Menschen in Rohne, Schleife, Mulknitz und Mühlrose umgesiedelt werden. Seit Jahren kämpft das Bündnis "Strukturwandel jetzt - kein Nochten 2" gegen diesen Plan. Der Tagebau würde einen zentrale Teil des Siedlungsgebietes der sorbischen Minderheit zerstören und die Emission von 300 Millionen Tonnen klimaschädlichem Kohlendioxid aus dem Kraftwerk Boxberg verursachen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2015
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
c/o Eine-Welt-Laden
Straße der Jugend 94, 03046 Cottbus
Telefon: 0355-4837815
E-Mail: umweltgruppe@kein-tagebau.de
Internet: www.kein-tagebau.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2015

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