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KOHLEALARM/574: Klimakampf und Kohlefront - Urteile und Haftumstände zweifelhaft ... (Robin Wood)


ROBIN WOOD - Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.02.2019

Grundrechte stärken!

Gemeinsame Solidaritätserklärung für inhaftierte Klimaschutzaktivist*innen nach der Besetzung von Braunkohlebaggern


Anlässlich der Verurteilung von drei Klimaschutzaktivist*innen durch das Amtsgericht Cottbus am Montag dieser Woche äußern sich heute acht Umweltschutzorganisationen und Klimaschutzinitiativen mit einem gemeinsamen Solidaritäts-Statement. Heute [28.02.2019] beschäftigt sich zudem der Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags mit den Umständen der Verhaftung der Aktivist*innen nach ihrer Protestaktion am 4. Februar 2019.


Gemeinsames Statement von 350.org, campact, Fridays For Future Berlin, Fidays for Future Köln, PowerShift, ROBIN WOOD, Umweltinstitut München, urgewald:

"Nach Kohlebagger-Besetzungen im Rahmen einer Ende Gelände-Aktionswoche im Lausitzer und Leipziger Braunkohlerevier sind drei Aktivist*innen am vergangenen Montag zu zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das ist absolut unverhältnismäßig. Es ist zudem skandalös, dass den Aktivist*innen bei ihrer Inhaftierung zum Teil Grundrechte wie gesundheitliche Versorgung und der Kontakt zu Anwält*innen verwehrt wurde.

Der Klimawandel gefährdet weltweit Millionen Menschen existenziell. Die Verstromung von Kohle trägt massiv zum Klimawandel bei. Deshalb ist der schnelle Kohleausstieg zentral für die Einhaltung nationaler und internationaler Klimaziele.

Angesichts der bedrohlichen Folgen des Klimawandels und der Missachtung von Klimaschutzzielen können wir nachvollziehen, wenn sich Menschen zum zivilen Ungehorsam gegen den Kohleabbau gezwungen sehen.

Daher erklären wir uns solidarisch mit allen Menschen in ihrem friedlichen Protest gegen die Kohle. Klimaschutz ist kein Verbrechen, sondern existentiell wichtig für unser aller Zukunft!"

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Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.02.2019
Robin Wood, Pressestelle
E-Mail: presse@robinwood.de
Internet: www.robinwood.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2019

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