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EUROPA/238: Umweltverträglichkeitsprüfung - Kommission ermahnt Irland letztmals (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 5. Mai 2010

Umwelt: Kommission ermahnt Irland letztmals wegen Nichteinhaltung eines EuGH-Urteils


Die Europäische Kommission richtet ein letztes Mahnschreiben an Irland, weil dieses einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem es zur Änderung seiner Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufgefordert wird, nicht Folge leistet. Sollte Irland nicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen, könnte die Kommission beim Europäischen Gerichtshof die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragen.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte: "Die EU-Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen korrekt angewendet werden, damit die Umwelt besser geschützt wird und die Zahl der Beschwerden zurückgeht. Ich ermahne Irland dringend, so schnell wie möglich die notwendigen normativen Verbesserungen anzunehmen."


Letzte Mahnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Irland ist einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur UVP-Richtlinie1 nicht nachgekommen. Die Richtlinie soll gewährleisten, dass Projekte, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, vor ihrer Genehmigung geprüft werden.

Laut EuGH-Urteil vom November 2008 gewährleisten Irlands Rechtsvorschriften nicht, dass bestimmte Projektarten - wie in diesem Fall Projekte zur Meeresfischzucht - einem Verfahren unterzogen werden, damit entschieden werden kann, ob vor der Erteilung der Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Nach dem Urteil wies Irland die Kommission auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften hin, die seiner Auffassung nach den Punkten des EuGH-Urteils Rechnung tragen. Nach Prüfung dieser Vorschriften befand die Kommission jedoch, dass diese dem Urteil nicht vollständig entsprechen. Insbesondere fehlt in ihnen die ausdrückliche Anforderung, dass die in der UVP-Richtlinie aufgestellten Auswahlkriterien zu beachten sind, wenn darüber entschieden wird, ob bestimmte Fischzuchtprojekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen.

Die irischen Behörden haben mitgeteilt, ihre Rechtsvorschriften ändern zu wollen, um dem EuGH-Urteil nachzukommen. Da jedoch bis jetzt keine Änderungen erfolgt sind, schickt die Kommission Irland eine letzte schriftliche Mahnung. Sollte Irland nicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dem Urteil Folge zu leisten, könnte die Kommission beim Europäischen Gerichtshof die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragen.

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

1: Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Geändert durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997.


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/527, 05.05.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2010