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GARTEN/192: NABU fordert Verbot des Unkrautkillers "Roundup" in Haus- und Kleingärten (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 17. Juni 2011

NABU fordert Verbot des Unkrautkillers "Roundup" in Haus- und Kleingärten

Tschimpke: Aggressives Pflanzengift ist nicht ungefährlich für Mensch und Tier


Berlin - Glyphosat ist das weltweit von der industriellen Agrarwirtschaft am meisten eingesetzte Herbizid, es ist so beliebt wie umstritten. Unter dem Handelsnamen "Roundup" wird es nun auch den deutschen Kleingärtnern angepriesen, als Wundermittel für blitzsaubere Rosenbeete und unkrautfreie Gartenwege. Die Werbung suggeriert, dass "Roundup" völlig unproblematisch sei. Dabei darf das aggressive Pflanzengift laut zuständigem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) maximal einmal pro Jahr für Zierpflanzen, Rasen und Obstbau angewandt werden, es darf auf gar keinen Fall in die Hände von Kindern gelangen und es ist auch für Goldfische und Lurche im Gartenteich schädlich. "Aber kaum einer liest das Kleingedruckte und ein gefahrloser Einsatz kann nicht sichergestellt werden", erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Deshalb fordert der NABU, als Deutschlands mitgliederstärkster Umweltverband, ein völliges Verbot von Roundup in Haus- und Kleingärten.

"Unkrautkiller, vor allem Totalherbizide wie Roundup, haben im Kleingarten nichts verloren", erklärt Tschimpke. "Die chemische Unkrautbekämpfung ist mit dem naturgemäßen Gärtnern, dem sich immer mehr deutsche Kleingärtner verpflichtet fühlen, nicht vereinbar. In Gärten ohne Gift fühlen sich Mensch und Tier am wohlsten."

In der kürzlich veröffentlichten Studie "Glyphosat und Agrogentechnik" warnt der NABU-Bundesverband vor den Gefahren des Unkrautkillers für die Natur und den Menschen. Die Risiken sind auch dem Bundesamt bekannt: In einer Verordnung verbot das BVL im vergangenen Jahr die Verfütterung und Einstreu von Getreide, das mit Glyphosat und dem Hilfsstoff Tallowamin behandelt wurde, aus Sorge um mögliche gesundheitliche Schäden für Nutztiere. "Es ist absurd, dass Familien im Garten weniger geschützt werden als Rinder und Pferde, die nicht mehr mit tallowaminbehandeltem Getreide in Kontakt kommen dürfen, deshalb müssen tallowaminhaltige Pestizide für den Garten sofort verboten werden" fordert Olaf Tschimpke. Aber auch Roundup, das kein Tallowamin enthält, widerspricht völlig einem ökologisch verantwortungsvollen Umgang mit unserer artenreichen Natur. "Das angebliche Unkraut, das Roundup radikal vernichtet, dient vielen Lebewesen als Nahrung und Lebensraum. Und die Artenvielfalt unserer Natur und Gärten ist auch die Existenzgrundlage des Menschen", betont der NABU-Präsident.


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Quelle:
NABU Pressedienst Nr. 88/2011, 17.06.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2011