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MELDUNG/039: BUND beantragt einstweilige Anordnung gegen Baumfällungen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 30. September 2010

BUND beantragt einstweilige Anordnung gegen Baumfällungen

Notbremse gegen Missachtung des Artenschutzes durch die Bahn


Stuttgart. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Land Baden-Württemberg beantragt. "Mit diesem rechtlichen Schritt wollen wir die Landesregierung verpflichten, gegenüber der Deutschen Bahn anzuordnen, alle Abriss- und Baumfällarbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof und im Schlossgarten mit sofortiger Wirkung zu stoppen", erläutert BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. Dieser Baustopp müsse solange gelten, bis in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren oder im Wege der Planergänzung die vom BUND gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) geltend gemachten artenschutzrechtlichen Verstöße in Bezug auf streng geschützte Tierarten, z.B. Fledermäuse ausgeräumt werden.

"Mit unserer einstweiligen Anordnung ziehen wir die Notbremse gegenüber der Untätigkeit und Mutlosigkeit des für die Durchsetzung des Artenschutzes bei der Bahn zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes", erklärt Dahlbender. In den letzten Wochen habe der BUND nachgewiesen, dass im Zuge der Abrissarbeiten und Baumfällungen zu Stuttgart 21 das Artenschutzrecht krass missachtet wird. Insbesondere streng geschützte Fledermausarten und möglicherweise der Juchtenkäfer seien unmittelbar gefährdet. "Wir konnten gemeinsam mit externen Experten belegen, dass die bisher von der Bahn durchgeführten Untersuchungen völlig unzureichend sind und das EBA zum Eingreifen gegenüber der Bahn verpflichtet gewesen wäre", so Dahlbender: "Doch statt energisch durchzugreifen und die gesetzlich gebotenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen zu veranlassen, werden durch die beginnenden Baumfällungen irreversible Tatsachen geschaffen." Das sei für den BUND nicht akzeptabel. "Wir wollen mit unserer einstweiligen Anordnung Zeit zum Innehalten gewinnen, eine sachliche Klärung herbeiführen und den durch die Bauarbeiten bedrohten Arten die gesetzlich gebotenen Schutzmaßnahmen zukommen lassen. Es ist bedauerlich, dass die Projektträger die Augen vor diesen Aufgaben verschließen und mit brachialer Gewalt Fakten schaffen wollen", so Dahlbender abschließend.


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Quelle:
Presseinformation, 30. September 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2010