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MELDUNG/362: Drohende Waldzerstörung - Klage gegen Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 19. Mai 2016

BUND und NABU klagen gegen Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West

Drohende Waldzerstörung im Hafen kommt vors Gericht


Wie Anfang Mai bereits angekündigt, haben die Umweltverbände BUND und NABU jetzt Klage gegen die Hafenplanungsverordnung Altenwerder-West eingereicht. Damit wollen die Verbände verhindern, dass ein 45 ha großer, ökologisch hochwertiger Weiden-Wald am Rand der Alten Süderelbe für die Herrichtung von Logistikflächen zerstört wird. Der Wald zwischen der Straße Vollhöfener Weiden und Alter Süderelbe in Altenwerder ("Vollhöfener Wald") ist ein wichtiger Teil des Biotopverbundes zwischen den Naturschutzgebieten "Moorgürtel" und "Alte Süderelbe / Westerweiden" und bietet seltenen Arten im Süderelberaum einen Rückzugsraum.


Foto: © NABU-Hamburg

Der Vollhöfener Wald
Foto: © NABU-Hamburg

"Die Bedeutung dieses Waldes für den Naturhaushalt haben wir immer wieder betont ", erklärt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg. "Und wir können nicht akzeptieren, dass ein ökologisch so wertvolles Gebiet mit einer selbstgemachten Rechtsgrundlage zerstört wird."

Der Vollhöfener Wald mit schätzungsweise 23.000 Bäumen ist wegen seiner Biotope, der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, sowie seiner bedeutenden Biotopverbund- und Trittsteinfunktion für den Erhalt der Biodiversität existentiell wichtig. Hier brüten beispielsweise die geschützten und gefährdeten Vogelarten Gelbspötter, Kleinspecht und Trauerschnäpper sowie die Rote-Liste-Arten Rauhaut- und Wasserfledermaus vor. Die Planungsunterlagen weisen nach Ansicht der beiden Verbände zum Teil große Lücken bei der Betrachtung von Flora und Fauna auf.

Wir sehen das Naturschutzrecht in Teilen ausgehebelt, insbesondere bei der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese hat nicht stattgefunden, obwohl der Vollhöfener Wald von sehr hoher Wertigkeit für den Naturhaushalt im Süderelberaum ist. Nun muss das Verwaltungsgericht prüfen, inwiefern bei der Hafenplanungsverordung gegen geltendes Recht verstoßen wurde", so Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND Hamburg.

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Quelle:
Pressemitteilung pm 73/16, 19.05.2016
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2016

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