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MELDUNG/415: Verschleiert Bundebehörde Auswirkungen des Windparks Butendiek auf streng geschützte Vögel? (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 22. März 2017

NABU: Bundesbehörde verschleiert Auswirkungen des Windparks Butendiek auf streng geschützte Vögel

Miller: Fadenscheinige Begründung lässt brisante Daten vermuten


Berlin - Der Fall des umstrittenen Offshore-Windparks Butendiek entwickelt sich immer mehr zu einem handfesten Skandal. Nach neuesten Erkenntnissen meiden etwa Stern- und Prachttaucher die Anlage mit bis zu acht Kilometern Abstand, und damit viel weiträumiger als im Genehmigungsverfahren angenommen. Gleichzeitig hält die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH), die Daten zu den Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die betroffenen Seevogelarten zurück.

Um die genauen Auswirkungen von Butendiek und den umliegenden Anlagen auf das Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" und die Seevogelarten prüfen zu können, hatte der NABU beim zuständigen Bundesamt einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz auf Übermittlung der Monitoringdaten für Seevögel gestellt. Diese Daten müssen die Betreiber erheben, als eine der Auflagen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen. Sie sind entscheidend, um die ökologischen Auswirkungen der Anlagen einschätzen zu können.

Seine Antwort hat das BSH lange hinausgezögert und verschoben. Erst am letzten Tag der auslaufenden Frist, am 28. Februar, wurde der Antrag des NABU abgelehnt. Begründung: Die Daten aus dem Seevogel-Monitoring unterlägen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. "Diese Begründung ist haarsträubend. Sie ist ein mehr als durchsichtiger Versuch der Behörde und der Windparkbetreiber, Planungsfehler zu verschleiern und die tatsächlichen Auswirkungen der Windparks zu verheimlichen", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. Der NABU hat Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt und wird auch einen einstweiligen Rechtsschutzantrag stellen.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen schon jetzt: Der jahrzehntelange Verbreitungsschwerpunkt von Stern- und Prachttauchern hat sich bereits deutlich nach Südwesten verschoben, die Vögel verlassen das für sie eingerichtete Schutzgebiet. Durch die Windpark-Barriere drohen außerdem mehr als 20 Prozent des EU-Vogelschutzgebietes dauerhaft verloren zu gehen. Der Flächenverlust stellt nach Einschätzung des NABU einen klareren Verstoß gegen EU-Recht dar.

"Die Situation für die Seetaucher in der 'östlichen Deutschen Bucht' ist dramatisch. Da wird für die Tiere extra ein Schutzgebiet eingerichtet, aus dem sie dann durch einen Windpark vertrieben werden. Und das BSH verhindert mit seiner Blockadehaltung jede fachliche Auseinandersetzung. Da liegt der Verdacht nahe, dass sowohl BSH als auch die Windparkbetreiber um die Brisanz der Daten wissen", so Miller.

Seit April 2014 klagt der NABU gegen die Anlage, mittlerweile in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Münster. Doch die für das Verfahren wesentliche Schadensbeurteilung kann ohne die Monitoringdaten nicht erfolgen. Selbst das Bundesamt für Naturschutz (BfN), zuständig für die Einhaltung der Schutzgebietsziele, wartet seit Langem vergeblich auf diese Daten. "Dass nicht einmal die zuständige Bundesbehörde die Daten bekommt, ist ein Skandal. Das BfN wird klar in der Ausübung seiner Aufgaben behindert", so Miller weiter.

Die herausragende Bedeutung des Gebiets "Östliche Deutsche Bucht" für die streng geschützten Stern- und Prachttaucher war schon vor dem Bau von Butendiek bekannt. Die Vögel sind extrem störungsempfindlich. In der Umweltverträglichkeitsstudie zu Butendiek wurde ihre Fluchtdistanz mit zwei Kilometern viel zu gering angesetzt.

"Deutschland ist nach EU-Recht zum Schutz der Seetaucher verpflichtet. Der durch Butendiek verursachte Schaden im Vogelschutzgebiet muss dringend saniert werden", so NABU-Meeresschutzexpertin Anne Böhnke-Henrichs. Für eine solche Sanierung gäbe es verschiedene Ansätze. Dazu zählen ein Teilrückbau des Windparks oder die Beschränkung anderer störender Nutzungen, etwa durch den Schiffsverkehr oder die Fischerei. Sollte die Sanierung des bestehenden Schutzgebiets nicht gelingen, könnten auch die Schutzgebietsgrenzen angepasst werden, um zu verhindern, dass die Seetaucher erneut vertrieben werden.


Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Rechtsverfahren:
www.NABU.de/butendiek

Diver-Telemetriestude an Seevögeln im Bereich geplanter Offshore Windparks am Beispiel der Seetaucher:
www.divertracking.com/erste-ergebnisse-der-grosraumigen-digitalen-seetaucher-erfassungsfluge-in-deren-hauptverbreitungsgebiet-auf-der-deutschen-nordsee/

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 32/17, 22.03.2017
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2017

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