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MASSNAHMEN/223: Gifteinsatz gegen Eichenprozessionsspinner aus der Luft ist unverantwortlich (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 13. Mai 2016

Gifteinsatz aus der Luft unverantwortlich

NABU fordert sofortigen Stopp der Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung entlang nordrhein-westfälischer Straßen / Dipel ES nicht so selektiv wie angenommen


Düsseldorf - Die flächige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft unter Einsatz eines Hubschraubers entlang der A3 zwischen Oberhausen und Rees und der A 61 bei Mönchengladbach durch Straßen in dieser Woche verurteilte der Naturschutzbund (NABU) NRW heute scharf. "Die versprühten Insektizide wirken nicht so selektiv wie gerne behauptet wird", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Angesichts des überall feststellbaren, flächendeckenden Insektensterbens sei der Einsatz solcher Mittel rein präventiv unverantwortlich.

Studien zur Anwendung von Bacillus thuringiensis - dem Wirkstoff im zugelassenen und zum Einsatz gekommenen Insektengiftes Dipel ES - belegen, dass von jeder Ausbringung nicht nur die Raupen des Eichenprozessionsspinners, sondern immer auch eine Vielzahl anderer Insektenarten betroffen sind", so Tumbrinck weiter. Damit ließe sich die Argumentation, dass bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit selektiven, nur bei Schmetterlingsarten wirksamen Insektiziden, wenige Arten betroffen sind, nicht aufrechterhalten. Solche Aussagen verschleierten die tatsächlichen Auswirkungen und ließen die Bevölkerung über das wahre Ausmaß des Einsatzes im Unklaren. Studien vor und nach dem Einsatz könnten hier Klarheit bringen, seien aber nicht vorgesehen.

Unter den weiteren betroffenen Arten können zum einen natürliche Gegenspieler des Spinners sein, was zu einer Störung der natürlichen Regulation der Massenvermehrung führe. Aber auch Individuen gefährdeter Arten können getötet werden, leben und fressen sie zeitgleich auf den besprühten Eichen oder im Umfeld der Bäume, da das Ausbringen vom Hubschrauber aus auch andere Gehölze und Flächen betrifft. Darüber hinaus sind auch zahlreiche Vogelarten betroffen. Insbesondere die Insektenfresser unter ihnen, die zur Brutzeit ihre Jungen mit eiweißreichen Schmetterlingsraupen füttern, gehen nach einer solchen Giftdusche leer aus. Tumbrinck: "Damit stellt das Versprühen des Insektizids Dipel ES an mit Gehölzen bewachsenen Straßenrändern einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt und das ökologische Gefüge dar."

Das präventive Vorgehen gegen mögliche Eichenprozessionspinner-Bestände aus der Luft entlang von Verkehrswegen sowie im Wald oder gar in Naturschutzgebieten ohne jegliche vorherige Risikoanalyse lehne der NABU deshalb ab. "Wir fordern Verkehrsminister Groschek daher auf, das unsägliche Handeln von Straßen.NRW mit sofortiger Wirkung zu untersagen", sagte der NABU-Landeschef. Zumal dieses auch nicht den Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz folgen würde. Da auch schon der der Kreis Heinsberg angekündigt hat, in den nächsten Wochen ebenfalls wieder entlang von Verkehrsstraßen und auf öffentlichen Plätzen gegen den Eichenprozessionsspinner vorzugehen und über 5400 Eichen mit einem Sprüheinsatz vom Boden aus zu behandeln, appelliere der NABU an alle Kreise und Städte auf derartige unselektive Gifteinsätze zu verzichten.

"Angesichts des herrschenden massiven Insektensterbens können wir nicht weitermachen wie bisher. Der Einsatz von Gift zur Vernichtung von Insekten muss grundsätzlich überdacht werden. Zur Eindämmung unliebsamer Entwicklungen, müssen wir vielmehr überlegen, wie sich natürliche Gegenspieler fördern lassen. Vor allem die Landwirtschaft wird hier zukünftig einen entscheidenden Beitrag leisten müssen", erklärte Tumbrinck. Weniger Gift, intakte Lebensräume und biologische Vielfalt gerade auch bei den Insekten seien die beste Vorsorge, wenn es darum gehe unerwünschte Massenentwicklungen einzelner Arten auf biologische Weise einzudämmen.

Dabei sei der NABU nicht grundsätzlich gegen eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. "Zum Schutz der Menschen vor den allergieauslösenden Raupenhaaren ist die Anwendung mechanischer Bekämpfungsmaßnahmen (Absaugen, Abbrennen) im unmittelbaren Siedlungsbereich eine mögliche Option", erklärte Tumbrinck. Anders als beim Sprühen, wo die Raupenhaare am Boden liegen bleiben und weiter wirksam sind, würden diese so auch größtenteils vernichtet und könnten keinen Schaden mehr anrichten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 32/2016, 13.05.2016
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2016

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