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POLITIK/1164: Mehr Schutz vor hochgiftigem Schwermetall (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 14. Dezember 2017

Deutschland ist Vertragspartei des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber

Mehr Schutz vor hochgiftigem Schwermetall


Seit heute ist Deutschland Vertragspartei des Minamata-Übereinkommens. Wesentliches Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor durch den Menschen verursachten Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen. Das hochgiftige Schwermetall Quecksilber kann sich aufgrund seiner Flüchtigkeit über große Distanzen - vor allem über die Luft und das Wasser - verbreiten.

Mit dem globalen Übereinkommen, das im August 2017 in Kraft getreten ist, liegt erstmals eine Strategie zur deutlichen Verringerung des hochgiftigen Quecksilbers vor. Die im Übereinkommen von Minamata festgeschriebenen Regelungen und Maßnahmen sollen langfristig einen erheblichen Rückgang der Quecksilberbelastung der Umwelt und der Nahrungskette bewirken. Deutschland hat sich maßgeblich für das Zustandekommen des Minamata-Übereinkommens eingesetzt.

Das Übereinkommen betrifft den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber - vom primären Quecksilberbergbau über die kleingewerbliche Goldgewinnung bis hin zur Abfallbeseitigung. Konkret verbietet das Übereinkommen die Eröffnung neuer Quecksilberminen. Die Unterzeichnerstaaten müssen dafür Sorge tragen, keine neuen Quecksilberminen zu betreiben und den bestehenden Abbau auf fünf bis fünfzehn Jahre zu beschränken. Weiterhin schränkt das Übereinkommen die Verwendung von Quecksilber in industriellen Prozessen ein. Auch wird die Nutzung von Quecksilber im kleingewerblichen Goldbergbau mittelfristig verboten sowie die Behandlung des Quecksilbers als Abfall und bei der Lagerung geregelt.

Bereits kleinste Mengen Quecksilber können zu Schädigungen des Nerven-, Atmungs- und Verdauungssystems führen. Insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kinder sind hiervon gefährdet. Die Quecksilber-Konzentrationen in Deutschland fallen in der Regel so gering aus, dass keine Gefahr für die Gesundheit besteht.

Die Umsetzung des Minamata-Übereinkommens in Deutschland erfolgt auf der Grundlage der ab dem 01.01.2018 geltenden Quecksilber-Verordnung der Europäischen Union.



Weitere Informationen

Die Minamata-Konvention im Detail:
http://www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/chemikaliensicherheit/quecksilber-konvention/

Daten zur Quecksilberbelastung:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/haeufige-fragen-zu-quecksilber#textpart-1

https://www.facebook.com/bmub.bund
https://www.instagram.com/bmub/
https://twitter.com/bmub

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Quelle:
Pressedienst Nr. 381/17, 14.12.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2017

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