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RECHT/196: Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerechte von Umweltverbänden (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Freitag, 06. September 2013 / Politik & Recht

Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerechte von Umweltverbänden



Deutsche Umweltverbände können zukünftig gegen alle nationalen Verstöße gegen EU-Umweltrecht gerichtlich vorgehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gestern hierzu beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein Grundsatzurteil erwirkt.

"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Land für eine intakte Umwelt einsetzen. Und sie ist eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Bundesregierung, die ihrer Verpflichtung zur Schaffung umfassender Klagerechte im Umweltrecht nicht nachgekommen ist", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Urteilsverkündung.

Umweltverbände konnten nach bisheriger Gesetzeslage bisher nur gegen Vorhaben gerichtlich vorzugehen, die mit Umweltverträglichkeitsprüfungen verbunden sind. Beispielsweise Klimaschutzrecht oder Luftreinhalterecht haben mit derartigen Prüfungen nichts zu tun. Der Gerichtshof der EU (früher auch EUGH genannt) hatte bereits im März 2011 entschieden, dass Umweltverbänden der Aarhus-Konvention entsprechend ein Klagerecht eingeräumt werden muss, wenn Verwaltungen gegen EU-Umweltrecht verstoßen.

Verklagt hat die DUH das Land Hessen, da es seine Pflichten in der Luftreinhaltung nicht nachgekommen ist. Das Land ist zuständig für den Luftreinhalteplan für das Rhein-Main-Gebiet, wozu auch das Stadtgebiet Darmstadt gehört. Schon seit Jahren werden dort regelmäßig die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Die DUH reichte im Februar 2012 Klage ein, da auch die letzte Fortschreibung des Plans aus dem Jahr 2011 keine Maßnahmen umfasste, die zur Einhaltung der Grenzwerte hätte führen können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied im August 2012 in erster Instanz, dass das Land Hessen verpflichtet sei, den für die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhalteplan entsprechend zu ändern und Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Umweltzone, umzusetzen. Nachdem Hessen in Revision gegen das Urteil eingereicht hatte, landete das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht. Das gestrige Urteil verpflichtet nun das Land Hessen, effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Luftreinhaltung in Darmstadt zu ergreifen.[bv]

PM DUH Urteil
http://duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3171

PM DUH Rechtsstreit
http://duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3165&tx_ttnews[backPid]=84

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Quelle:
EU-News, 06.09.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2013