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RECHT/234: Elbvertiefung erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 16. Dezember 2016

Elbvertiefung erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht


Ab Montag, 19. Dezember, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zum zweiten Mal über die geplante Vertiefung der Unterelbe. Die Planungen sehen vor, die Elbe von Cuxhaven bis Hamburg so tief auszubaggern, dass Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern den Hamburger Hafen unabhängig von der Tide erreichen können. Derzeit ist die gezeitenunabhängige Zufahrt bis zu einem Tiefgang von 12,50 Metern möglich.

Die Umweltverbände BUND und NABU klagen mit Unterstützung des WWF gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung aus dem Jahr 2012 und sehen vor allem die Vorgaben des Naturschutz- und Wasserrechts nicht ausreichend beachtet. Ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs im parallelen Weservertiefungsverfahren aus dem vergangenen Jahr bestätigt sie in ihrer Auffassung. Das europäische Naturschutzrecht verpflichtet dazu, den Zustand der Flüsse zu verbessern. Die geplante Ausbaggerung der Elbe hätte das Gegenteil zur Folge und ist deshalb aus Sicht der Verbände mit geltendem Recht nicht vereinbar. Das Verfahren zur Elbvertiefung hat eine Bedeutung für den Gewässerschutz, die weit über die Elbe hinausgeht.

Professor Dr. Hubert Weiger, Bundesvorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): "Die verfehlte Flusspolitik der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass die großen Flüsse in Deutschland in einem miserablen Zustand sind. Unsere Lebensadern Rhein, Donau und Elbe brauchen mehr Raum statt ständiger Vertiefungen. Es wäre ein europaweites Signal, wenn diese Einsicht durch das Bundesverwaltungsgericht gestützt würde, sagt Professor Dr. Hubert Weiger, der Bundesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU): "Im langjährigen Verfahren zur Elbvertiefung haben die Umweltverbände schon einiges erreicht. Weil die Bedeutung des europäischen Naturschutzes mit den wichtigen Richtlinien zum Gewässer-, Habitat und Vogelschutz unlängst von der EU-Kommission noch einmal bestätigt wurden, bleibt die Hürde für Ausnahmen sehr hoch. Deswegen hoffen wir auch, dass das Bundesverwaltungsgericht unseren Argumenten folgt und die Elbvertiefung stoppen wird.

Eberhard Brandes, Vorstand des WWF Deutschland: "Das Elbvertiefungs-Verfahren hat Signalwirkung für den Gewässerschutz in ganz Europa. Wir müssen Flüsse als Lebensadern der Natur und des Handels erhalten. Um das zu meistern, müssen Umweltbelange sorgfältig und frühzeitig in Planungen zum Flussausbau berücksichtigt werden.

Im Rahmen des bislang aufwändigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind. Zwischen Cuxhaven und Hamburg ist die Elbe weitgehend als Europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sowie durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschützt. Für den geplanten Eingriff müssten ca. 40 Millionen Kubikmeter aus dem Flussbett gebaggert werden. Dies würde die Ökologie des Flusses schädigen.

Aus Sicht der Verbände bestehen Alternativen, um den Hafenstandort Deutschland zu stärken und die geschützte Natur zu schonen: Statt die Elbmündung ein neuntes Mal zu vertiefen, sei eine Kooperation der norddeutschen Seehäfen Hamburg, Wilhelmshaven und Bremerhaven wirtschaftlich und ökologisch der richtige Weg.

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Quelle:
Presseinformation, 16.12.2016
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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