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RECHT/285: BUND Hamburg reicht Klagebegründung gegen Flughafenausbau ein (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 18. März 2019

Flughafenausbau: BUND Hamburg reicht Klagebegründung ein

Umweltverband rügt Verfahrensfehler / Kapazitätserweiterung und weitere Lärmbelastungen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt


Der BUND Hamburg hat heute fristgerecht die Begründung seiner Klage gegen den Ausbau des Flughafens Hamburg beim Oberverwaltungsgericht Hamburg eingereicht. Darin führt der BUND vor allem die völlig veraltete Genehmigungslage aus dem Jahre 1998 und die Missachtung seiner Beteiligungsrechte ins Feld. Die Grundlage für die massiven Ausbauvorhaben des Flughafens stellt ein über 20 Jahre alter Planfeststellungsbeschluss dar. Die nur im Grundsatz genehmigte "Ausbaustufe 3", die der Flughafen jetzt für Millionen zusätzlicher Passagiere in Angriff nimmt, sei daher außer Kraft getreten.

"Der Flughafen hat die dritte Ausbaustufe über 13 Jahre liegen lassen. Daher ist die Genehmigung unserer Ansicht nach nicht mehr gültig. Der Flughafen muss ein neues Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, damit sich Betroffene und Umweltverbände einbringen können. Mit einem neuen Verfahren entfällt automatisch der Bestandsschutz des Flughafens und die Lärmschutzzonen müssen neu bestimmt werden. Allein davon könnten zigtausende Lärmbetroffene profitieren, da sie dann zumindest Anspruch auf besseren Lärmschutz erhalten würden", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Der Hamburger Flughafen geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Anzahl der Passagiere um 2,5 Prozent pro Jahr zunehmen wird. Somit steigen die Passagierzahlen von derzeit ca. 17 Mio. auf über 26 Mio. pro Jahr bis 2035 an. Dies bedingt eine erhebliche Ausweitung der Flugbewegungen und in der Folge zusätzliche Lärmbelastungen. Ob dies bei heutiger Rechtslage in der genannten Dimension zulässig ist, muss sich in dem vom BUND geforderten neuen Verfahren zeigen.

Derzeit wird der Hamburger Flughafen formal als sogenannter Bestandsflughafen eingestuft und darf mehr Lärm emittieren als neu errichtete oder erweiterte Flughäfen. Sollte ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig werden, wären die Grenzwerte zur Bemessung der Lärmschutzzonen im Umfeld des Flughafens um 5 db(A) niedriger und die Lärmzonen entsprechend größer zu fassen.

Der Prognosezeitraum des alten Planfeststellungsbeschlusses von 1998 reicht lediglich bis 2010. Allein deswegen sei ein neues Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Die einschlägigen Gesetze, die Rechtsprechung und auch die umweltmedizinischen Erkenntnisse hätten sich erheblich verändert. Insbesondere bei einem innerstädtischen Flughafen wie in Hamburg müsse daher dieser Entwicklung Rechnung getragen werden.

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Quelle:
Presseinformation, 18.03.2019
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2019

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