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STADT/458: Neue Chancen für alte Bäume (BN)


BUND Naturschutz in Bayern e.V. - München, 16. Januar 2018

Neue Chancen für alte Bäume


Der Bayerische Naturschutzfonds fördert das Projekt "Neue Chancen für alte Bäume" als Teil der gemeinsamen Aktion "Natur in der Stadt" vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, LBV, Stiftung Mensch & Umwelt und BUND Naturschutz. Ein Schwerpunkt des Projekts ist eine Untersuchung zur Wirksamkeit von Baumschutzverordnungen.

"In Zeiten des Klimawandels mit steigender Hitzebelastung in den Stadtzentren sind Stadtbäume und innerstädtische Grünflächen als natürliche Klimaanlagen überlebensnotwenig für die Bevölkerung. Dennoch haben wir jedes Jahr dramatische Verlustzahlen bei Bäumen in Bayerns Städten", äußert sich Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

Die Sommermonate waren in den letzten Jahren gekennzeichnet von immer neuen Hitzerekorden. Prof. Dr. Paeth von der Universität Würzburg kommt in einer Studie hinsichtlich der Zunahme der Hitzetage für die Klimaregion im Maintal zwischen Schweinfurt und Aschaffenburg zu besorgniserregenden Ergebnissen: die Temperatur steigt bis 2100 um vier bis fünf Grad und die sommerlichen Trockenperioden weiten sich aus. Die bisher im Schnitt zwei Hitzetage (> 30°C) im Sommer werden bis 2100 auf 52 Hitzetage ansteigen.

Die Wichtigkeit von Stadtbäumen betont auch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: "Sie werden künftig eine noch größere Bedeutung erlangen - für die Verbesserung des Stadtklimas, die Lebensqualität der Menschen und die Artenvielfalt" (Pressemitteilung Nr. 117/2016). In Städten sorgt die hohe Wärmespeicherfähigkeit von Beton und Asphalt durch den hohen Versiegelungsgrad zur Stauung der Hitze. Grünflächen spielen daher für die Klimatisierung einer Stadt eine sehr wichtige Rolle. Und vor allem Stadtbäume haben einen enormen positiven Effekt, ein ausgewachsener Laubbaum verdunstet an einem heißen Sommertag bis zu 400 Liter Wasser und entzieht dabei der umgebenden Luft Wärme. Außerdem sind sie effektive Schattenspender: Mit gerade einmal 15 m Kronendurchmesser schafft es ein einziger Laubbaum, eine Fläche von 160 m seinem Schatten zu kühlen. Vor diesem Hintergrund ist es umso dramatischer, dass in den meisten Städten Bayerns jedes Jahr eine große Zahl an Bäumen unwiederbringlich verloren geht.

Das Projekt "Neue Chancen für alte Bäume" soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die Situation und die positiven Effekte der Bäume im Siedlungsbereich zu schärfen und nachhaltig ihren Schutz zu gewährleisten. Neben der Erstellung einer Argumentationshilfe zu gesundheitlichen Wirkungen von Stadtnatur und der Konzeption einer Wanderausstellung zur Bedeutung und Funktion von innerstädtischem Grün, liegt der Schwerpunkt des Projekts darauf, die Effektivität von Baumschutzverordnungen zu untersuchen. Ein Aspekt, der auch die Schweinfurter Bürger aktuell stark beschäftigt, die am 28.1.2018 aufgefordert sind, zur Frage "Erhalt oder Abschaffung der Schweinfurter Baumschutzverordnung" Stellung zu beziehen.

Bisher müssen Baumeigentümer vor der Fällung eines Baumes auf ihrem Grundstück eine Genehmigung bei der Stadt einholen. Sollte die Baumschutzverordnung aufgegeben werden, ist nicht einmal mehr ein guter Grund für eine Fällung notwendig. Natürlich ist es auch heute schon möglich, einen Baum zu fällen, wenn dieser z.B. die Gefahr birgt, beim nächsten Sturm umzuknicken oder aufgrund seiner Beschaffenheit, seines Alters oder einer Krankheit eine Gefahr darstellt. Auch bei geplanter Bebauung oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung des Eigentums ist eine Fällung auch mit Verordnung möglich.

Eine häufige Sorge von Baumeigentümern, sie könnten für durch ihre Bäume verursachte Schäden haftbar gemacht werden, ist indes mit Blick auf die allgemeine Rechtslage unbegründet. Die Verkehrssicherungspflicht erfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren. Stürzt ein Baum bei einem Unwetter auf das Grundstück eines Nachbarn, muss der Besitzer nicht für Schäden bezahlen, wenn es sich um einen gesunden Baum gehandelt und der Besitzer ihn regelmäßig auf Schäden kontrolliert hat. Für höhere Gewalt wird man nicht haftbar gemacht.

Ein Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf verdeutlicht die Frage der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine ca. 200 Jahre alte Eiche. Diese stand auf einem Privatgrundstück und stürzte während eines starken Sturms um und verursachte dadurch Schäden am Gebäude eines Nachbarn. Der Gebäudeversicherer des Nachbarn übernahm die Kosten für die Schadensbeseitigung und wollte vom Eigentümer des Baums das Geld zurückholen. Das Gericht entschied jedoch, es bestünde im konkreten Fall keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die tatsächlich vorhandene Erkrankung der alten Eiche für einen Laien äußerlich nicht erkennbar gewesen war. Der Eigentümer musste nicht zahlen.

Auch wenn der Baum einer Bebauung im Weg ist, die nicht anders geplant werden kann, kann sich der Eigentümer eine Genehmigung bei der Stadt einholen. Diese ist erfahrungsgemäß auch nicht allzu schwer zu bekommen. Hier gilt nach der Rechtsprechung der Grundsatz, dass ein bebaubares Grundstück wegen Art. 14 GG nicht wegen einer Baumschutzverordnung zum "unbebaubaren" Grundstück gemacht werden kann.

Da Baumschutzverordnungen erst ab einem bestimmten Stammumfang greifen, ist ein gängiges Vorurteil, dass die Bäume dann eben gefällt würden bevor sie "in die Verordnung hineinwachsen". Dieses Vorurteil wird allerdings von einer Befragung widerlegt, die unter den 332 Mitgliedern der Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag durchgeführt wurde. Die dort befragten Experten wiesen diese Einschätzung mehrheitlich zurück.

"Viele Sorgen der Baumeigentümer sind völlig unbegründet und von einer Gängelung der Bürger, wie sie häufig von Gegnern der Baumschutzverordnung ins Feld geführt wird, kann keine Rede sein." äußert sich Edo Günther, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Schweinfurt. "Fällgenehmigungen können bei vorliegenden Gründen eingeholt werden. Und ein alter, klimabedeutsamer und stadtbildprägender Baum ist eben keine Privatangelegenheit." Neben den vielfältigen gesundheitlichen Wirkungen von Stadtbäumen (positive Effekte sind u.a. bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, ADHS, Stress und sogar beim Body-Mass-Index wissenschaftlich nachgewiesen), haben Bäume einen enormen - und ganz nebenbei: kostengünstigen - Effekt auf das Stadtklima.

Am 28.1.2018 ist der Bürgerentscheid zum Erhalt der Baumschutzverordnung in Schweinfurt. Angesichts der überlebensnotwendigen Bedeutung der Stadtbäume für das Klima und die Gesundheit der Menschen, eine Abstimmung von enormer Tragweite.

Der BUND Naturschutz bietet Bürgern mit weiterem Informationsbedarf und auch bei anderen Fragen rund um das Thema Stadtbäume seit dem 20.12.2018 eine Baumsprechstunde unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 78 23 822 (0800/STADTBAUM) an, Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie unter der Emailadresse stadtbaum@bund-naturschutz.de.

gez. Dr. Daniel Mühlleitner und Christopher Busch,

Projektmanager "Neue Chancen für alte Bäume",
Tel. 0911/575294-17 bzw. -18.


Downloads PM-005-18_BSV__Schweinfurt.pdf https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2018/Natur_und_Landschaft/PM-005-18_BSV__Schweinfurt.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 16.01.2018
Herausgeber:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dr.-Johann-Maier-Str. 4, 93049 Regensburg
Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
E-Mail: info@bund-naturschutz.de
Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2018

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