Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


VERBRAUCHER/084: REACH-Kongress 2016 - Chemikalien in Alltagsprodukten (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 30. September 2016

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung

REACH-Kongress 2016: Chemikalien in Alltagsprodukten - wie lässt sich der Verbraucherschutz verbessern?


Die Europäische Chemikalienverordnung REACH, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt eingerichtet wurde, unterliegt derzeit einem umfassenden Prüfungsprozess. Am 5. und 6. Oktober in Berlin findet der REACH-Kongress 2016 statt. Er nimmt eine kritische Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz durch REACH vor und diskutiert mögliche Änderungen.

Die REACH-Verordnung wird alle fünf Jahre überprüft. In der Diskussion stehen unter anderem weitere Verbesserungen bei der Registrierung von Stoffen und ein einfacheres und wirksameres Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das Auskunftsrecht ist Kernstück der REACH-Verordnung. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher Auskunft darüber verlangen, ob ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. Chemikalien unterliegen dann dem Auskunftsrecht, wenn sie mit einem Anteil von über 0,1 Prozent in einem Produkt enthalten sind. Nachfragen sind derzeit zu 169 Substanzen möglich, die aufgrund besorgniserregender Eigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht regelmäßig Informationen über die schädlichen Eigenschaften registrierter Stoffe. Im Gespräch sind derzeit Anpassungen von REACH an die Belange von Nanomaterialien. Im Mittelpunkt des REACH-Kongresses 2016 steht die Frage, was REACH für den Verbraucherschutz konkret bewirkt hat. Weiterhin wird diskutiert, ob das Verbraucherauskunftsrecht gemäß Art. 33 genutzt wird, wo nachgebessert werden sollte und welche Herausforderungen beim Zulassungsverfahren von Chemikalien bestehen. Zudem werden die Effekte von Stoffbeschränkungen sowie Erkenntnisse aus der Allergieüberwachung beleuchtet.

Um die aktuellen Entwicklungen zum Thema Verbraucherschutz und REACH zu diskutieren, laden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 5. und 6. Oktober interessierte Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zum dritten REACH-Kongress nach Berlin ein. Über 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bereits zugesagt.


Weitere Informationen und das Programm des Kongresses:
http://www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/reach_kongress_2016__verbraucherschutz_unter_reach_-197914.html

http://www.bfr.bund.de

https://www.facebook.com/bmub.bund
https://www.instagram.com/bmub/
https://twitter.com/bmub

*

Quelle:
Pressedienst Nr. 231/16, 30.09.2016
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang