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ATOM/1113: Juristische Kehrtwende bei AKW-Laufzeiten - Umwelthilfe verlangt Akteneinsicht (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 22. September 2010

Umwelthilfe verlangt von Justizministerin Einsicht in Akten zur Entscheidung über Laufzeitverlängerung

Juristischer Positionswechsel im Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von zwei Jahren und vier Monaten auf bis zu 14 Jahre nicht nachvollziehbar - DUH fordert auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in Vermerke und sonstige Schriftstücke - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: "Entscheidung auf Druck von Parteichef Westerwelle?"


Berlin, 22. September 2010: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit juristischen Mitteln zwingen, die Gründe für einen bisher nicht nachvollziehbaren Positionswechsel ihres Hauses im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu offenbaren. Das Bundesjustizministerium hatte laut Medienberichten - unter anderem im Nachrichtenmagazin der Spiegel (Ausgabe 34/2010 vom 23. August) - zunächst Laufzeitverlängerungen von nur zwei Jahren und vier Monaten für verfassungsrechtlich zulässig erachtet, sofern der Bundesrat nicht zustimme. Zwei Wochen später hatte die Ministerin überraschend gegen die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren keine Einwände erhoben.

Die DUH beantragt nun bei der Justizministerin Akteneinsicht in "sämtliche, in Ihrem Haus im Zusammenhang mit der Frage, was unter einer moderaten Laufzeitverlängerung zu verstehen ist, erstellten und vorhandenen Vermerke und sonstigen Schriftstücke". Das Begehren der DUH auf Akteneinsicht erfolgt auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, IFG. Die Frist von zwei Jahren und vier Monaten hatte sich aus einer Drittelung der durchschnittlich nach dem geltenden Atomausstiegsgesetz derzeit noch erlaubten Reaktorlaufzeiten von sieben Jahren für die 17 deutschen Atomkraftwerke ergeben. Dies hatten die BMJ-Juristen als "moderate Laufzeitverlängerung" definiert.

"Der juristische Positionswechsel von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist sachlich nicht nachvollziehbar und bis heute nicht einmal ansatzweise erklärt worden", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Wer, wie die Bundesregierung, der Rechtsauffassung anhänge, eine moderate Laufzeitverlängerung sei ohne Zustimmung des Bundesrates grundsätzlich möglich, müsse als Maßstab für den Terminus "moderat" selbstverständlich die konkreten Verhältnisse vor und nach der geplanten Gesetzesänderung betrachten - wie es das BMJ ja auch zunächst getan habe. "Wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann plötzlich einer sechsmal höheren Laufzeitverlängerung zustimmt, stellt sich die Frage, ob diese Kehrtwende juristisch sauber begründet wurde oder unter dem Druck der FDP-Parteiführung, namentlich des Vorsitzenden Guido Westerwelle, zustande gekommen ist."

Dass es nach dem Anfang Juni von den Verfassungsressorts (Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium der Justiz) erstellten vorläufigen Gutachten zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Laufzeitverlängerung in der Länderkammer keinerlei weitere schriftliche Ausarbeitungen zur schließlich erfolgten konkreten Entscheidung geben soll, nannte die Leiterin Energiewende und Klimaschutz der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm "in hohem Maße irritierend". Es stehe vielmehr zu vermuten, dass die Bundesregierung ihre Motive nicht offenlegen wolle, um der Gegenseite in den bevorstehenden juristischen Auseinandersetzungen keine weiteren Argumente zu liefern. "Anscheinend handelt es sich hier um ein weiteres Kapitel der Geheimdiplomatie, die wir schon bei den Vertragsverhandlungen der Regierung mit den Atomkonzernen erlebt haben. Es ist schwer vorstellbar, dass eine Entscheidung dieser Tragweite zwischen dem Kanzleramt und den Verfassungsressorts praktisch auf Zuruf zustande kommt und die Justizministerin aus ihrem eigenen Haus nicht einmal einen Vermerk zur Vorbereitung erhalten haben soll."

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind die begehrten Informationen "unverzüglich" zugänglich zu machen. Die DUH fordert daher die Bundesjustizministerin auf, dem Begehren auf Akteneinsicht rasch nachzukommen und es nicht auf rechtliche Auseinandersetzungen ankommen zu lassen. Eine Verzögerung oder gar Verweigerung werde sonst die Zweifel an der Seriosität der Entscheidungsfindung zur Laufzeitverlängerung weiter verstärken.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 22.09.2010
Deutsche Umwelthilfe e.V.
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Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
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Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2010