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ATOM/1319: Das Ende des Verursacherprinzips beim Atommüll (Umweltinstitut München)


Umweltinstitut München e. V. - 19. Oktober 2016

Das Ende des Verursacherprinzips beim Atommüll


Nach wochenlanger Verzögerung wird heute im Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf zum künftigen Umgang mit den Atom-Folgekosten entschieden. Die Rückstellungen für die Lagerung des Atommülls in Höhe von 17 Milliarden Euro werden in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt. Zahlen die Unternehmen zusätzlich einen "Risikoaufschlag" von sechs Milliarden Euro, werden sie aus der Haftung für künftige Kostensteigerungen entlassen.

"Mit diesem Gesetzesentwurf bürdet die Regierung den SteuerzahlerInnen den Großteil der Kosten für die Lagerung des Atommülls auf", erklärt Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. "Es ist das Ende des Verursacherprinzips: Mit einer lächerlich geringen Ablasszahlung können sich die Energiekonzerne aus der Haftung für zukünftige Kostensteigerungen freikaufen. Besonders makaber: Lässt die Regierung, wie aktuell geplant, die Brennelementesteuer Ende 2016 auslaufen, erhalten die AKW-Betreiber die sechs Milliarden Euro, die ihnen als Gegenleistung für die Befreiung von den Kostenrisiken abgenommen werden, als Steuergeschenk wieder zurück. Wir fordern daher die Beibehaltung der Brennelementesteuer bis 2022."

Das Umweltinstitut bemängelt, dass die Regierung vor allem die derzeit schlechte wirtschaftliche Lage der AKW-Betreiber im Blick habe und diese mit dem Gesetz entlasten wolle. Stattdessen müsse die Nachschusspflicht in den Fonds bei Kostensteigerungen erhalten bleiben, insbesondere wenn die Unternehmen mit neuen Geschäftsfeldern wieder Gewinne machen. "Die Energiekonzerne haben in den letzten 15 Jahren fast 50 Milliarden Euro an ihre Aktionäre ausbezahlt. Dieses Geld steht heute für die Atommülllagerung nicht mehr zur Verfügung. Es kann nicht sein, dass die Konzerne auch in Zukunft Milliardenbeträge an ihre Aktionäre ausschütten, die Atom-Folgekosten aber auf die Allgemeinheit abwälzen", so Franziska Buch.

Das Umweltinstitut kritisiert auch das Vorgehen der Regierung bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs: Die Bedenken der Energiekonzerne wurden in wochenlangen Verhandlungen gehört und eingearbeitet. Länder, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen hingegen bekamen genau 1,5 Arbeitstage Zeit, um Stellungnahmen einzureichen. Eine mündliche Anhörung für diese Akteure war nicht vorgesehen.


Unsere Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie hier
http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Bilder/02_Mitmach-Aktionen/07_Wir_zahlen_nicht_für_euren_Müll/161017_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Atomfolgekosten.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung, 19.10.2016
Herausgeber:
Umweltinstitut München e.V.
Landwehrstraße 64a, 80336 München
Tel.: 0 89 / 30 77 49 - 0
E-Mail: info@umweltinstitut.org
Internet: www.umweltinstitut.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2016

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