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ATOM/1327: IPPNW kritisiert Entschädigungen für Atomkonzerne (IPPNW)


IPPNW - 7. Dezember 2016
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.

IPPNW kritisiert Entschädigungen für Atomkonzerne


Die Ärzteorganisation IPPNW begrüßt die Bestätigung des Atomausstiegs (13. Novelle des Atomgesetzes) durch das Bundesverfassungsgericht. Unverständnis äußert die IPPNW allerdings an der Entscheidung, der Atomindustrie Entschädigungszahlungen zuzubilligen. "Die abgeschalteten Atomkraftwerke stellten nachweislich eine akute Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar," so Dr. Alex Rosen, stellvertretender Vorsitzende der IPPNW. "Gravierende Sicherheitsmängel waren lange bekannt und wurden von den Betreiberfirmen stillschweigend hingenommen. Die Entscheidung der Politik zur Abschaltung der Atomkraftwerke war daher nicht nur richtig, sondern dringend notwendig, um eine Atomkatastrophe in Deutschland zu verhindern."

Die betroffenen Atomkraftwerke waren zum Zeitpunkt der Abschaltung nach Bewertung der Atomaufsichten von Bund und Ländern nicht mehr hinreichend sicher. Am 16. März 2011 erstellte das Bundesumweltministerium unter dem Eindruck des mehrfachen Super-GAUs in Japan ein Dokument mit dem Titel "Erste Konsequenzen aus Fukushima - Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke und Neubewertung" (Az.RS I 3 13042/9).

Dieser Sicherheitsüberprüfung und der vorgenommenen Neubewertung der Atomenergie seitens der Bundesatomaufsicht ist zu entnehmen, dass die im Zuge der 13. AtG-Novelle stillgelegten Atomkraftwerke nicht mehr den sicherheitstechnischen und somit auch nicht den rechtlichen Anforderungen genügten.

Exemplarisch ist dies am Beispiel des stillgelegten Atomreaktor Biblis B darstellbar, für dessen Stilllegung die IPPNW über Jahre vor Gericht prozessierte:

Einem internen Vermerk der Hessischen Atomaufsicht vom 19. September 2005 lässt sich entnehmen, dass Biblis B "selbstverständlich nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik" entspricht. Genau das wäre aber gemäß Bundesverfassungsgericht zu gewährleisten. Leitende Beamte der Bundesatomaufsicht hatten in einem internen Papier vom 12. August 1999 bereits festgestellt: "Alle laufenden Atomkraftwerke wären nach diesem Maßstab heute nicht mehr genehmigungsfähig. Laufende Atomkraftwerke entsprechen damit heute nicht mehr einem Sicherheitsmaßstab, der vom Atomgesetz nach neuem Stand von Wissenschaft und Technik gefordert ist."

Der IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz dokumentierte auf der Grundlage amtlicher Unterlagen für die Biblis-Klage mehr als 200 Sicherheitsdefizite von Biblis B. "Ein Gutachten im Auftrag der Bundesatomaufsicht bestätigte im Jahr 2010, dass es sich bei 80 dieser Sicherheitsdefizite um solche mit erheblicher "Relevanz" handelte. Weitere 36 Mängel der IPPNW-Defizitliste wurden als potenziell relevant eingestuft", so Paulitz.

Die so genannte "Nachrüstliste" der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern vom 3. September 2010 zeigte, dass die deutschen Atomkraftwerke schwerwiegende Sicherheitsdefizite aufweisen. Für Biblis B wurden rund 25 der von der IPPNW dokumentierten Sicherheitsmängel bestätigt.

Die IPPNW fordert über die bisherigen Maßnahmen hinaus die sofortige und entschädigungsfreie Stilllegung aller Atomkraftwerke, um das Risiko einer erneuten Atomkatastrophe zu minimieren.


Die IPPNW ist eine berufsbezogene, friedenspolitische Organisation, die 1981 von einer Gruppe von Ärzten aus den USA und Russland gegründet wurde. Ihre Überzeugung: Als Arzt hat man eine besondere Verpfl ichtung zu sozialer Verantwortung. Daraus entstand eine weltweite Bewegung, die 1984 den UNESCO-Friedenspreis und 1985 den Friedensnobelpreis erhielt. Heute setzen sich Mediziner und Medizinerinnen der IPPNW in über 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten für eine friedliche, atomtechnologiefreie und menschenwürdige Welt ein.


Offener Brief der IPPNW an das Bundesverfassungsgericht: vom 4. April 2014
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Verfassungsbeschwerden_Entschaedigungen_Atomindustrie.pdf

IPPNW-Klage:
https://www.ippnw.de/atomenergie/atomrecht/artikel/de/ippnw-klagt-auf-stilllegung-des-atom.html

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Quelle:
Presseinformation der IPPNW - vom 07.12.2016
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung
des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2016

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