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ATOM/1354: Novelle des Atomgesetzes - Keine Übertragung von Reststrommengen im Netzausbaugebiet (BEE)


Bundesverband Erneuerbare Energie - 23. Mai 2018

Novelle des Atomgesetzes: Keine Übertragung von Reststrommengen im Netzausbaugebiet


Berlin, 23. Mai 2018: Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett eine Novelle des Atomgesetzes auf den Weg bringen, in der unter anderem die Übertragung von Reststrom- / Elektrizitätsmengen von Atomkraftwerken, die nicht mehr im Betrieb sind, auf andere geregelt werden soll. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) appelliert an die Bundesregierung, keine Übertragung von Strommengen auf Atomkraftwerke im Netzausbaugebiet zu ermöglichen.

"Es muss im Atomgesetz klargestellt werden, dass von einem Atomkraftwerk, welches den Leistungsbetrieb eingestellt hat, keine Reststrommengen / Elektrizitätsmengen auf ein anderes Atomkraftwerk im Netzausbaugebiet übertragen werden dürfen", bekräftigt Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE. Atomkraftwerke seien als Risikotechnologie nicht nur eine fortwährende Gefahr für die Bevölkerung und produzierten große Mengen hochradioaktiven Abfalls, sie blockierten aufgrund ihrer unflexiblen Betriebsweise auch die Energiewende. So erhöhe zum Beispiel der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke in Brokdorf und Emsland die Redispatch-Kosten und verschärfe im Falle des Kraftwerkes Brokdorf die Engpasssituation im Netzausbaugebiet. Mehrwöchige Abschaltungen von Brokdorf zeigten indes, dass die Versorgung auch ohne das AKW reibungslos sichergestellt wird, so Peter.

Hintergrund:

Mit der Novelle des Atomgesetzes soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 umgesetzt werden. Das Atomgesetz setzt für den Betrieb der Kraftwerke einen maximalen Endtermin fest und bestimmt darüber hinaus eine maximale Elektrizitätsmenge, nach deren Erzeugung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb ebenfalls erlischt. Im sog. Netzausbaugebiet gelegen sind die Atomkraftwerke Brokdorf und Emsland.


Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 48 Verbänden und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Zu unseren Mitgliedern zählen u. a. der Bundesverband WindEnergie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Wir vertreten auf diese Weise 338 500 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

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Quelle:
Pressemitteilung, 23.05.2018
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
Tel: 030 2758170 - 16, Fax: 030 2758170 - 20
E-Mail: presse@bee-ev.de
Internet: www.bee-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2018

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