Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

ENERGIE/1447: Umweltauswirkungen beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 27. Februar 2012

Bundesnetzagentur diskutiert über Umweltauswirkungen beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes

Kurth: "Umweltaspekte dürfen nicht vernachlässigt werden"


Rund 150 Vertreter von Bundes- und Landesbehörden sowie von Verbänden haben heute in Bonn über das Verfahren diskutiert, mit dem die Bundesnetzagentur die Umweltauswirkungen beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes analysieren wird.

"Beim Ausbau der Höchstspannungsnetze dürfen die Umweltaspekte nicht vernachlässigt werden. Um keine Zeit zu verlieren, bereiten wir die Umweltuntersuchungen heute schon vor. Wir haben alle Umwelt- und Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie zusätzlich Umwelt- und Industrieverbände aufgerufen, uns bei der Festlegung des Verfahrens für die Umweltprüfungen zu beraten und aktiv zu unterstützen. Besonders mit den Landesbehörden wollen wir auch im künftigen Verfahren eng kooperieren", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Umweltaspekte werden von der Bundesnetzagentur bei der Planung von Höchstspannungsleitungen in zwei Stufen analysiert. In der ersten Stufe wird untersucht, welche Umweltfolgen der Bau und Betrieb von Höchstspannungsleitungen generell haben werden. Dabei werden in einem Umweltbericht u. a. die Fragen der elektromagnetischen Felder betrachtet und die umweltbezogenen Auswirkungen von Freileitungen im Vergleich mit Erdkabeln bewertet. Sobald die benötigten Leitungsvorhaben feststehen, kann die Bundesnetzagentur dann in der zweiten Stufe der Umweltprüfungen die möglicherweise betroffenen Natur- und Siedlungsräume betrachten und die Raumempfindlichkeit ermitteln.

"Bei den künftigen Abwägungen werden wir auch die Unterschiede der technischen Eigenschaften von Erdkabeln und von Freileitungen berücksichtigen müssen. So zeichnen sich die Freileitungen dadurch aus, dass sie vom Wind gekühlt werden, was bei Starkwind für zusätzliche Transportkapazitäten sorgt. Hier erhoffen wir uns auch von den Erdkabel Pilotprojekten nach dem Energieleitungsausbaugesetz wertvolle Erkenntnisse. Die Ergebnisse der Umweltprüfungen sind von den Übertragungsnetzbetreibern bei ihren Planungen entsprechend zu berücksichtigen. Sobald die Übertragungsnetzbetreiber den Entwurf des Netzentwicklungsplans veröffentlichen, können wir mit unseren Umweltuntersuchungen starten", sagte Kurth.

Derzeit erstellen die Übertragungsnetzbetreiber den Entwurf eines ersten gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplans. Dieser ist der Bundesnetzagentur im Sommer 2012 vorzulegen. Im Anschluss werden der Umweltbericht und der Entwurf des Netzentwicklungsplans parallel öffentlich konsultiert.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Februar 2012
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2012