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EUROPA/205: Energiebinnenmarkt - Energiekonzerne müssen ihre Netze nicht verkaufen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 24.03.2009

Energiebinnenmarkt - Energiekonzerne müssen ihre Netze nicht verkaufen


Nach jahrelangem Tauziehen haben sich die EU-Mitgliedstaaten am Montag mit dem Europäischen Parlament bezüglich der Entflechtung des Energiebinnenmarktes geeinigt.

Das Gesetz überlässt es den Mitgliedstaaten, in welchem Umfang die Netze von Produktion und Vertrieb getrennt werden sollen. Folgende Optionen stehen zur Verfügung.

Die Strom- und Gasnetze werden vollständig entflochten. Energiekonzerne müssen ihre Netze entweder verkaufen oder die Aktien separat an der Börse notieren. Für die vollständige Eigentumsentflechtung hatten sich Kommission und Parlament ausgesprochen. Sie stießen dabei jedoch auf großen Widerstand bei den großen Energiekonzernen und Mitgliedstaaten wie Deutschland.
Alternativ können die Konzerne die Netze an einen unabhängigen Betreiber abgeben. Dieser übernimmt die operationale Kontrolle der Netze, während das Unternehmen weiterhin Eigentümer bleibt.
Die dritte Option, welche unter dem Druck von Deutschland und Frankreich zustande kam, gibt den ehemaligen Staatsmonopolen das Recht das Eigentum ihrer Gas- und Stromnetze zu behalten, sofern diese externer Überwachung unterstehen.

Die Einigung wird im späten Frühjahr von Parlament und EU-Ministerrat formell abgesegnet. [sl].

Weitere Informationen: Memo der europäischen Kommission
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/127&format=HTML


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 10/09, 26.03.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 26.03.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2009