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EUROPA/304: Kommission stärkt Rechtsvorschriften zur Sicherheit in Europas Chemieanlagen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 21. Dezember 2010

Kommission stärkt Rechtsvorschriften zur Sicherheit in Europas Chemieanlagen


Die Europäische Kommission hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorschriften zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen stärkt. Durch die Überarbeitung der sogenannten Seveso-II-Richtlinie werden die Rechtsvorschriften an die Änderungen des EU-Chemikalienrechts angepasst und weitere Bestimmungen präzisiert und aktualisiert. Dies umfasst die Einführung strengerer Inspektionsnormen und die Verbesserung der Quantität und der Qualität von Informationen, die der Öffentlichkeit bei einem Unfall zur Verfügung stehen. Die neue Richtlinie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte hierzu: "Die Seveso-II- Richtlinie hat wesentlich dazu beigetragen, die Wahrscheinlichkeit und die Folgen von Chemieunfällen zu verringern. Dennoch können solche Unfälle noch immer auftreten, und häufig können sie verheerende Auswirkungen haben. Bei der Sicherheit dürfen wir keine Kompromisse eingehen. Darum werden die vorgeschlagenen neuen Vorschriften das Recht in diesem Bereich weiter stärken und für das notwendige hohe Schutzniveau sorgen."

Die Überarbeitung ergab sich aus der Annahme von Vorschriften, die das Einstufungssystem der EU an das weltweit harmonisierte System der Vereinten Nationen für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (UN Globally Harmonised System for the Classification and Labelling of substances - GHS) anpassen. Durch dieses System wird sichergestellt, dass dieselben Gefahren überall auf der Welt auf dieselbe Weise bezeichnet und gekennzeichnet werden.

Weitere wichtige vorgeschlagene Änderungen beinhalten strengere Bestimmungen in Bezug auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Sicherheitsinformationen, ihre Beteiligung an Entscheidungsverfahren und ihren Zugang zum Recht sowie Verbesserungen bei der Informationssammlung, -verwaltung, -bereitstellung und beim Informationsaustausch. In dem Vorschlag sind außerdem strengere Normen für die Inspektion von Anlagen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorschriften wirkungsvoll um- und durchgesetzt werden.

Bei den verbleibenden Änderungen handelt es sich um technische Anpassungen, einschließlich Vereinfachungen zur Verringerung des unnötigen Verwaltungsaufwands. Durch die Überarbeitung sollten derzeitige Schutzniveaus ohne erhebliche Auswirkungen auf die Kosten aufrechterhalten und verbessert werden.

Die vorgeschlagene neue Richtlinie ist das Ergebnis eines Prüfverfahrens, das Konsultationen der Akteure und verschiedene Studien zur Wirksamkeit der bestehenden Vorschriften und zur Auswirkung möglicher Verbesserungsoptionen umfasst.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/seveso/review.htm


Hintergrund

Die Veranlassung für die Seveso-II-Richtlinie und ihre Vorgängerin Seveso I gab ein schwerer Unfall in einer Chemieanlage in Seveso (Italien) im Jahr 1976. Die Gesetzgebung soll Unfälle mit großen Mengen gefährlicher Stoffe verhindern und gilt für rund 10 000 Industrieanlagen in der EU. Der Umfang der Kontrollen ist unterschiedlich; für größere Mengen gefährlicher Stoffe herrschen schärfere Regeln. Gemäß der Richtlinie müssen Betreiber von Einrichtungen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, die Behörden über ihre Tätigkeiten unterrichten und ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle entwickeln. Betreiber von Betrieben der "oberen Klasse" müssen darüber hinaus einen Sicherheitsbericht erstellen sowie ein Sicherheitsmanagementsystem und einen internen Notfallplan entwerfen. Es bestehen auch Anforderungen an die Behörden, u. a. in Bezug auf externe Notfallpläne und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben der oberen Klasse, Domino-Effekte, Flächennutzungspläne, Unfallberichte und Inspektionen.

Nähere Informationen hierzu unter:
http://ec.europa.eu/environment/seveso/index.htm



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1758, 21.12.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2011