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EUROPA/453: Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 22. Mai 2014 / Politik & Recht

Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte



Am 15. Mai 2014 ist die Revision der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Kraft getreten. Dadurch soll Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht und der Schutz der Umwelt sowie die Rechtsicherheit von Unternehmen verbessert werden.

Die Revision umfasst Verbesserungen auf europäischer Ebene, die in Deutschland teilweise bereits umgesetzt werden.

Die Experten, die mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsstudie beauftragt werden, müssen künftig "fachlich geeignet, objektiv und unabhängig" sein. Zudem muss die betroffene Öffentlichkeit besser informiert und beteiligt werden und weitere Projekte und Schutzgüter unterliegen der UVP-Pflicht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch ein zentrales Portal erleichtert werden.

Zukünftig werden zusätzliche Schutzgüter wie die Bevölkerung, menschliche Gesundheit, Fläche sowie die biologische Vielfalt berücksichtigt. Zudem muss die Beschreibung der Projektauswirkungen hydromorphologische Veränderungen, Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen, Anfälligkeit eines Projektes in Bezug auf den Klimawandel, die Auswirkungen infolge von Abrissarbeiten und die Anfälligkeit eines Projekts für Risiken schwerer Unfälle und/oder Katastrophen enthalten.

Das Screening-Verfahren zur Feststellung, ob eine UVP erforderlich ist, wurde vereinfacht und neue Screening-Kriterien eingeführt. Nunmehr sollen die kulmulativen Auswirkungen von Projekten Berücksichtigung finden. Dadurch können große Projekte nicht mehr durch "Salamitaktik" in kleine Projekte, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen, aufgeteilt werden. Zudem müssen die Entwickler zukünftig zur Begründung ihrer Entscheidung die geprüften Alternativen aufzeigen.

Darüber hinaus werden Fristen für die einzelnen Phasen der Umweltprüfungen eingeführt: Das Screening sollte innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein und öffentliche Konsultationen sollten mindestens 30 Tage dauern.

Die 28 EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 16. Mai 2017 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die UVP-Richtlinie stammt aus dem Jahr 19985. Rat und Parlament hatten sich im Dezember 2013 im Trilog auf die Revision geeinigt. Das Europäische Parlament und der Rat haben der Einigung im Frühjahr 2014 zugestimmt. [bv]


PM EU-Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-559_de.htm

Revision der UVP-RL
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2014:124:FULL&from=EN

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Quelle:
EU-News, 22.05.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2014