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FINANZEN/176: Streit des Umweltministers mit Braunkohlegesellschaft MIBRAG über Konzernpolitik (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 2. Juli 2009 - Energiepolitik

Gabriel weist Vorwürfe der MIBRAG zurück


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die von der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft MIBRAG erhobenen Vorwürfe als "absurd und völlig haltlos" zurückgewiesen.

Gabriel: "Die MIBRAG und die Leipziger IGBCE werfen mir Wortbruch vor. Dies stellt die Tatsachen auf den Kopf. Nicht ich, sondern die MIBRAG ist seit Jahren wortbrüchig. Sie verspricht seit Jahren den Neubau des Kraftwerks Profen und die schnellstmögliche Stilllegung der schlechtesten Kraftwerke Deutschland in Mumsdorf und Deuben, aber getan hat sie nichts davon. Statt zu investieren wurden die von der MIBRAG seit 1990 erzielten Gewinne in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe an Finanzinvestoren in den USA abgeführt, ohne vor Ort das klimaschutzpolitisch Nötigste in Angriff zu nehmen.

Ferner informierte mich die MIBRAG in zahlreichen Punkten offenbar bewusst falsch: So wurde beispielsweise behauptet, dass es keine Haftung des Konzerns für die einzelnen Gesellschaften gebe.

Außerdem behauptet die MIBRAG, dass allein der Emissionshandel sie in die Insolvenz treiben würde. Trotz zahlloser Aufforderungen und zahlreicher Gespräche konnte die MIBRAG hierfür den Beweis nicht erbringen.

Wider besseren Wissens behauptet die MIBRAG, dass ich die Härtefallregel verweigert hätte. Richtig ist, dass die MIBRAG die an die Härtefallregel geknüpften Bedingungen überhaupt nicht erfüllt und eine Sonderbehandlung der MIBRAG nach Recht und Gesetz überhaupt nicht möglich ist."

Der MIBRAG sind die Kriterien für die Anwendung der Härtefallklausel seit Jahren bekannt. Sie weiß, dass der Konzern als Ganzes betrachtet werden muss. Es wäre auch völlig falsch, wenn der Konzern darüber entscheiden könnte, mit welchen Kraftwerken er Geld in seine Scheuer fährt und welches Kraftwerk zu Lasten der Allgemeinheit weiter kräftig emittieren darf. Nach dem Verursacherprinzip sollte sich die MIBRAG endlich ihrer Verantwortung stellen und nicht versuchen, mit rechtlich äußerst fragwürdigen Konstruktionen der Öffentlichkeit die wahren Gründe für ihre Schieflage zu verschweigen."


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 222/09, 2. Juli 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2009