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HOLZ/236: EU-Recht nachbessern - Holz aus illegalem Raubbau darf nicht in den Handel (NaturFreunde)


Pressemitteilung des Mitglieds des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands Uwe Hiksch vom 11. Mai 2010:

Holz aus illegalem Raubbau darf nicht in den Handel kommen


Berlin, 11. Mai 2010 - Die Kontrolle des Handels von "illegalem" Holz nach Europa will die neue "EU-Verordnung über die Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen" regeln. Zu den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE über die Auswirkungen der neuen EU-Verordnung erklärt das Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands Uwe Hiksch:

Illegaler Holzeinschlag ist einer der Hauptgründe der dramatischen weltweiten Entwaldung und Zerstörung von Wäldern. Durch den illegalen Holzeinschlag werden riesige Umweltschäden verursacht und die Biodiversität massiv zerstört. Es wird geschätzt, dass 20-40 Prozent der weltweiten Industrieholzerzeugung aus illegalen Quellen stammt. Die UN gehen davon aus, dass der illegale Anteil am Holz-Welthandelsvolumen 350 bis 650 Millionen Kubikmeter pro Jahr beträgt.

Jedes Jahr werden über als 13 Millionen Hektar Wald mehr gerodet als aufgeforstet. Diese Entwaldung der Erde ist für etwa 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Durch die illegale Zerstörung von Wäldern werden immer größere Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zerstört. Illegaler Raubbau von Holz ist auch eine Ursache für Vertreibungen und bewaffnete Konflikte. Nachweislich besteht eine enge Verbindung zwischen illegalem Holzeinschlag und dem organisierten Verbrechen.

Die Positionierung der Bundesregierung zum Umgang mit illegal geschlagenem Holz ist alles andere als akzeptabel. Mit ihrem Verhalten auf EU-Ebene trägt die Bundesregierung dazu bei, dass die "EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen" völlig verwässert werden konnte.

Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen, dass sich der Deutsche Bundestag aufgrund von Anfragen aus der Fraktion DIE LINKE mit den Auswirkungen der neuen EU-Verordnung beschäftigt hat. Diese Verordnung soll vor allem den Handel, die Kontrolle und die Definition von illegalem Holz auch aus Nicht-EU-Ländern regeln.

Die NaturFreunde fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass in der EU der illegale Holzeinschlag durch eine klare Verordnung geächtet und verboten wird. Nur wenn es gelingt, Holz aus illegalem Holzeinschlag völlig aus dem Handel zu verbannen, können die katastrophalen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für die betroffenen Regionen der Erde beendet werden. Solange aber die EU zulässt, dass durch die bekannten Schlupflöcher weiterhin große Mengen an illegalem Holz in die EU geliefert werden, macht sich die EU mitschuldig an der Zerstörung der Wälder. Die NaturFreunde fordern, dass nur Holz und Holzprodukte aus legalen Quellen auf den EU-Markt gelangen dürfen.

Völlig inakzeptabel ist, dass die Bundesregierung sich nicht für eine komplette Kontrolle der gesamten Wertschöpfungskette zur Verhinderung des Verkaufs von illegal geschlagenem Holz einsetzt. Damit werden weiterhin Möglichkeiten für den Handel mit illegal geschlagenem Holz eröffnet.

Auch ist es nicht akzeptabel, dass sich die Bundesregierung weigert, arbeitsrechtliche Fragen als Kriterium für "legales Holz" mit einzubeziehen. Die Begründung, dies sei nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar, ist so nicht akzeptabel.

Genauso unverständlich ist die Position der Bundesregierung, dass nach dem Welthandelsrecht auch Umweltschutzaspekte nicht berücksichtigt werden könnten. Mit einer solchen Positionierung verhindert die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der ökologischen und sozialen Grundlagen für den internationalen Handel.


Die NaturFreunde Deutschlands fordern eine Nachbesserung der EU-Verordnung in folgenden Punkten:

1. Es muss eine klare Definition von illegalem Holzeinschlag vorgenommen werden. Alle Handlungen, die mit illegalem Holzeinschlag und dem Handel mit illegalem Holz verbunden werden, müssen EU-weit zu eindeutigen Straftatbeständen mit hohen Geld- und Haftstrafen erhoben werden.

2. Gewinne aus illegalem Holzeinschlag müssen eingezogen werden und Konten von Beteiligten gesperrt werden können.

3. Alle am Holzhandel Beteiligten müssen einen eindeutigen Nachweis erbringen, dass das gehandelte Holz nicht aus illegalem Einschlag stammt. Kontrollen müssen in allen Teilen der Produktions- und Vertriebskette gesetzlich möglich sein.

4. Die EU muss eine unabhängige Überwachungsinstanz schaffen, die in allen Ländern, aus denen Holz geliefert wird, Überprüfungen vornehmen kann. Sollten sich gravierende Verstöße gegen die Verordnung herausstellen, müssen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Lieferanten aber auch Möglichkeiten für eine Importbeschränkung oder eines Importverbotes von Holz aus diesen Ländern möglich sein.

5. In der Verordnung muss klar geregelt werden, dass Marktteilnehmer, die gegen die Verordnung verstoßen, vom Holzhandel in und mit der EU ausgeschlossen werden können.

6. Innerhalb der EU muss ein einheitlicher Rahmen für
Mindestsanktionen und -strafen festgelegt werden.


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Quelle:
Presseinformation vom 11.05.2010
Herausgeber: NaturFreunde Deutschlands
Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2010