Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

KONTROLLE/034: Fehlerhafte Berichterstattung zur Genehmigung von Offshore Windkraftanlagen (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 15. Juli 2010

BfN kritisiert fehlerhafte Berichterstattung zur Genehmigung von Offshore Windkraftanlagen


Bonn, 15. Juli 2010: Mit aller Deutlichkeit weist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die fehlerhafte Berichterstattung in der Financial Times vom 14.7.2010 zurück.

Zu den Fakten:

Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) werden einschließlich ihrer Fundamente durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigt und nicht durch das BfN.

Dabei wird das BfN hinsichtlich der Naturschutzbelange vom BSH beteiligt. Nur wenn ein Verstoß gegen bestimmte naturschutzrechtliche Verbote droht, wäre zusätzlich beim BfN ein Ausnahmeverfahren erforderlich. Das BfN hat sich in der zitierten Stellungnahme nicht generell für oder gegen bestimmte Fundamenttypen ausgesprochen, sondern auf die Notwendigkeit einer standortbezogenen Einzelfallprüfung hingewiesen. Eine differenzierte Prüfung ist insbesondere deshalb wichtig, weil die zum 1. März diesen Jahres erstmals auf die AWZ erstreckten rechtlichen Vorgaben des gesetzlichen Biotopschutzes sowie Vorgaben der Europäischen Union zum Artenschutz einzuhalten sind. Nur wenn rechtssichere, den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende Genehmigungen erteilt werden, ist letztlich auch die notwendige Planungssicherheit für die Projektträger gewährleistet. Grundsätzlich werden alle denkbaren Fundamenttypen im Rahmen der üblichen Verfahren und Vorgehensweisen weiterhin konstruktiv geprüft. Bislang hat das BfN alle beantragten Gründungstypen unter Maßgaben mitgetragen. Zu Schwerkraftfundamenten liegt aber noch gar kein entscheidungsreifer Antrag vor. Einem zügigen Bau der zum Teil seit Jahren genehmigten Windparks mit über 1.800 Anlagen steht aus Sicht des BfN nichts entgegen.


Hintergrund:

Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden zum 01. März 2010 die an Land und im Küstenmeer geltenden Naturschutzinstrumente auf die ausschließliche Wirtschaftzone erstreckt. Dem BfN wurden im Vollzug des Arten- und Biotopschutzes neue Aufgaben übertragen, die auch im Zusammenhang mit der Genehmigung von Offshore-Windparks von Bedeutung sind: Es ist in der AWZ für die Belange des gesetzlichen Biotop- und Artenschutzes zuständig. Wird ein Verstoß gegen die Regelungen des Arten- oder Biotopschutzes festgestellt, so kann direkt beim BfN eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden. Mit Blick auf die neuen Zuständigkeiten wurde das BfN vom BSH um eine grundsätzliche Einschätzung des neuen Fundamenttyps "Schwerkraftfundament" gebeten. Diese lautet zusammenfassend, dass eine standortbezogene Prüfung der jeweiligen Fundamente erforderlich ist, insbesondere mit Blick auf das Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope sowie die Größe der durch den Bau beeinträchtigten Meeresbodenfläche [mehrere 1.000 m²] und nicht einem Fundamenttyp generell der Vorzug gegeben werden kann.


*


Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 15.07.2010
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110, 53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-4444, Fax: 0228/8491-1039
E-Mail: presse@bfn.de
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2010