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MELDUNG/165: Oberverwaltungsgericht verhandelt BUND-Klage gegen Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 11. November 2011

Oberverwaltungsgericht verhandelt BUND-Klage gegen Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen

Gerichtsmarathon geht in entscheidende Phase / BUND optimistisch


Düsseldorf, 11.11.2011 - Ab dem kommenden Dienstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster die Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen in Sachen Kohlekraftwerk Lünen. Die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG ist Beigeladene in dem Verfahren. Streitgegenstand sind der so genannte Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung für das umstrittene Vorhaben. Würde das Kraftwerk letztendlich realisiert, wären damit zusätzliche Kohlendioxid-Emissionen von 5,7 Millionen Tonnen pro Jahr und weitere gravierende Auswirkungen auf Mensch und Natur verbunden.

Der Vorbescheid vom 6. Mai 2008 ist die Kraftwerksgenehmigung, mit der die generelle Zulässigkeit des Projekts festgestellt wird. Am 16. Juni 2008 hatte der BUND dagegen Klage eingereicht. Am 5. März 2009 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheides wegen Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten in Bezug auf die Klagebefugnis des BUND hob das OVG den Bescheid jedoch nicht auf, sondern bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung der Frage, ob das Klagerecht des BUND in Bezug auf Naturschutz durch deutsches Recht unzulässig eingeschränkt wird. Bis zur EuGH-Entscheidung am 12. Mai 2011 wurde das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ausgesetzt. Vor dem Europäischen Gerichtshof setzte sich der BUND auf ganzer Linie durch. Mit der Entscheidung von bundesweiter Bedeutung wurde Umweltverbänden ein generell umfassendes Klagerecht gegen Kohlekraftwerke und andere Vorhaben eingeräumt. Das OVG wird sich jetzt also in der auf zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung auch intensiv mit den Auswirkungen des Kraftwerksvorhabens auf die vor zusätzlichen Schadstoffeinträgen zu schützenden Naturschutzgebiete und die Lippe beschäftigen.

Insgesamt räumte das Oberverwaltungsgericht den Trianel-Kraftwerksplanern zweieinhalb Jahre Zeit zur Nachbesserung ein. Bis zuletzt hat Trianel versucht, die Verträglichkeit des Kraftwerks mit den Schutzzielen der betroffenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete entlang der Lippe und dem Fluss selbst zu belegen. Mehrere hundert Seiten starke Stellungnahmen der Prozessparteien wurden vorgelegt. Im Ergebnis bleiben aber weiterhin insbesondere die Nährstoff-, Säure- und Schwermetalleinträge höchst problematisch. Der BUND hält deshalb an der Einschätzung von der Rechtswidrigkeit der Kraftwerksgenehmigung fest und geht optimistisch in die Gerichtsverhandlung.

Alle Infos: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/


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Quelle:
Presseinformation, 11. November 2011
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2011