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MELDUNG/384: BSH startet Untersuchung von Flächen für Offshore-Windparks (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 1. Februar 2019

BSH startet Untersuchung von Flächen für Offshore-Windparks


Hamburg, 01. Februar 2019 Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) startet heute die zweite Runde der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windparks. Untersucht werden drei Flächen, auf denen sich ab den Jahren 2027 und 2028 Windräder drehen sollen. Die drei Flächen liegen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee.

Auf diesen Flächen wird das BSH in den nächsten Jahren Untersuchungen der Meeresumwelt und des Baugrunds, von Wind, Wellen und anderen ozeanographischen Parametern selbst durchführen oder in Auftrag geben. Anhand der Ergebnisse der Untersuchungen prüft das BSH, ob die Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks geeignet sind.

Zunächst legt das BSH den Gegenstand und den Umfang der Untersuchungen für die Voruntersuchung der Flächen fest. Hierfür hat das BSH ein Konzept erstellt, das heute veröffentlicht wurde. Bis zum 04.03.2019 sind Behörden, Verbände, Unternehmen und die Öffentlichkeit eingeladen, Stellung zu den geplanten Untersuchungen nehmen. Am 20.03.2019 wird das Konzept für die Untersuchungen in einem Anhörungstermin vorgestellt und diskutiert.

Die Informationen über die Flächen gibt das BSH anschließend weiter an die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur bestimmt dann durch eine Ausschreibung, wer Windenergieanlagen auf den Flächen errichten darf. Die Ergebnisse und Berichte aus der Voruntersuchung werden den möglichen Bietenden vorab zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Grundlage für die Erstellung der Gebote und zur Planung der Windparks.

Die Fläche N-7.2, auf der im Jahr 2027 ein Windpark in Betrieb gehen soll, hat eine Größe von etwa 52 km2. Sie liegt etwa 82 km nördlich von Borkum. Die beiden unmittelbar nebeneinander gelegenen Flächen N-3.5 und N-3.6 liegen etwa 50 km nördlich der Insel Borkum. Die Fläche N-3.5 hat eine Größe von etwa 26 km2, die Fläche N-3.6 von etwa 32 km2; ab dem Jahr 2028 sollen auf diesen Flächen Windenergieanlagen Strom erzeugen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens, eine Einladung zum Anhörungstermin und das Konzept für die Untersuchungen finden Sie auf der Homepage des BSH (www.bsh.de) in der Rubrik "Bekanntmachungen".

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

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Quelle:
Pressemitteilung, 01.02.2019
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2019

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