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POLITIK/442: Dokumentation zum 10. Jahrestag des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Solarzeitalter)


Solarzeitalter 1/2010
Politik, Kultur und Ökonomie Erneuerbarer Energien

10 Jahre EEG

Dokumentation über die Beschlussfassung am 25.02.2000 und die Bundestagsdebatte vom 26.02.2010 anlässlich des 10. Jahrestages des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)


Die spannendste Phase für das Zustandekommen des EEG war die Letzte. Sie begann 16 Tage vor der Gesetzesabstimmung am 25.02.2000. Am 9.2.2000 erhielt der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie Matthias Wissmann (CDU), federführend für das EEG, ein Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller. In dem es hieß:

"Das Erneuerbare-Energie-Gesetz wirft schwierige beihilferechtliche Fragen auf, die mit der Kommission abgeklärt werden müssen. Sollte diese Klärung bis zur 3. Lesung des Gesetzentwurfs noch nicht erfolgt sein, muss das Inkrafttreten des Gesetzes, soweit es beihilferechtliche Regelungen enthält, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die europäische Kommission gestellt werden."

Interessant war, dass die beiden Regierungsfraktionen und deren Berichterstatter für dieses Gesetz - für die SPD Hermann Scheer und Dietmar Schütz, für die Grünen Michaele Hustedt und Hans-Josef Fell - diesen Brief selbst nicht erhielten, sondern nur der der CDU/CSU-angehörende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses. Der Brief zielte auf die Verschiebung der Gesetzesabstimmung und sollte diese von der zuvor eingeholten Zustimmung durch den EU-Wettbewerbskommisssar Mario Monti abhängig machen. Es war sicher damit zu rechnen, dass dieser seine Zustimmung nicht geben würde, wie sich anschließend auch zeigte. Die Absicht des Briefes war aber, das EEG noch in letzter Minute zu Fall zu bringen. Im Folgenden dokumentieren wir diese Schlussphase aus den Protokollen des Bundestages und zwar aus

• der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses vom 14.02.2000
• dem Bericht über die Schlussberatung des EEG im Wirtschaftsausschusses vom 23.02.2000
• der Bundestagsdebatte zur Schlussabstimmung vom 25.02.2000

Dem folgen Ausschnitte aus der Bundestagsdebatte vom 26.02.2010 anlässlich des 10jährigen Bestandes der EEG.


Anhörung
Deutscher Bundestag

Unkorrigiertes Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

Der Vorsitzende Abg. Matthias Wissmann (CDU): Ich will nur noch einmal daran erinnern, dass der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vorsieht: Regelung der Aufnahmevergütungspflicht, Regelung der Vergütungssätze in Form von differenziert und degressiv ausgestalteten Festpreisen, Regelung der Kostentragung von Netzanschlüssen und Netzverstärkung, Einführung eines Belastungsausgleiches unter den Netzbetreibern. Ferner geht es zum verschiedene Problembereiche hinsichtlich Förderhöhe, Fördervolumen und Belastungsausgleich und schließlich um die juristischen und volkswirtschaftlichen Beurteilungen der Förderung regenerativer Energien. Weitere Fragenkomplexe beziehen sich auf den Bestandsschutz für Altanlagen sowie auf den Landschaftsschutz. Das Wort hat der Kollege Scheer (SPD).

Abg. Scheer (SPD): Herr Vorsitzender, ich möchte meine Fragen mit einer kurzen Erklärung beginnen, die den Gesamtablauf des Gesetzgebungsverfahrens betrifft. Ich nehme Bezug auf das Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie an Sie vom 9. Februar 2000.

Ich möchte dazu namens meiner Fraktion sagen, dass wir nicht der Auffassung sind, dass ein Gespräch mit der EU-Kommission in einem nicht offiziellen Verfahren im Beratungsstadium eines Gesetzes ausreichend sein könnte, um die Verabschiedung des Gesetzes aufzuschieben. Aus prinzipiellen Erwägungen können wir der Aussage eines anonymen EU-Beamten nicht diesen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess eines Parlamentes geben. Dies ist nicht möglich. Es gibt Regeln, im EU-Recht nach der Verabschiedung eines Gesetzes vor allem auch nach seinem Inkrafttreten. Vor allem aber wird - wie sich aus den Unterlagen ergibt - auch die Anhörung zeigen, dass es sich hier nicht um eine Beihilfe handelt und dass daher die Frage, inwieweit die EU-Kommission dies jetzt als Beihilfe bewertet oder nicht, für uns von minderem Belang ist. Für uns ist dies keine Beihilfe und dies heißt: Es wird keinen Aufschub des Gesetzgebungsverfahrens aus Sicht der Regierungsfraktion der SPD geben. Soviel wollte ich hier anfangs aus prinzipiellen wie aus sachlichen Erwägungen feststellen.

Der Vorsitzende: Die Darstellung Ihres Dissens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie war für die Sache wichtig. Es war daher auch richtig, dass Sie dies anfangs festgestellt haben.

Abg. Grill (CDU/CSU): Für uns ist der Bundeswirtschaftsminister nicht anonym. Ich gehe davon aus, dass Bundesminister Dr. Müller alle Veranlassung hatte, diesen Brief zu schreiben. Im übrigen gehen wir davon aus, dass wir hier über Beihilfen im Sinne des EU-Rechtes reden. Dies wird ja auch Gegenstand der Erörterung sein.

Ich denke, dass hier die Frage, ob hier ein Beihilfetatbestand vorliegt oder nicht, im Lichte der bisherigen Schreiben der EU betrachten sollten. Dann ergibt sich eine andere Wertung, als diejenige, die Abg. Scheer (SPD) hier vorgetragen hat.

Abg. Hustedt (Bündnis 90/Die Grünen): Die alte Bundesregierung hat - und dies war ja einstimmige Meinung aller parlamentarischer Fraktionen der letzten Legislaturperiode inklusive des Bundesministeriums für Wirtschaft - gemeinsam die Position vertreten, dass das Stromeinspeisungsgesetz keine Beihilfe ist, die einer Notifizierung bedarf, sondern dass es eine Regulierung des Marktes ist und von daher nicht unter den Beihilfetatbestand fällt. Deshalb hat die alte Bundesregierung einschließlich des Bundesministeriums für Wirtschaft diese Position auch immer gegenüber der EU-Kommission vertreten, indem sie unter dem Vorbehalt notifiziert hat, dass sie nicht der Auffassung sei, dass ein Notifizierungsverfahren nach Beihilferecht notwendig wäre. Ich bin darüber informiert, dass das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie diese Position auch jetzt noch bezüglich des Stromeinspeisungsgesetzes bzw. des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vertritt. Ich hoffe dies zumindest. Ich bin auch der Meinung, dass ich jetzt grundsätzlich durch die Novellierung, die wir vornehmen, an dieser Grundsatzfrage sich überhaupt nichts ändert, da wir eben nicht subventionieren und auch keine Steuererleichterung gewähren, sondern eben nur eine Marktregulierung vornehmen. Deswegen glaube ich, dass ein Vorbehalt für das Gesetz nicht notwendig ist.

Abg. Hirche (F.D.P.): Es ist sicherlich ein bemerkenswerter Vorgang, dass einem Gesetz, was von zwei Fraktionen eingebracht worden ist, von der Bundesregierung eine inhaltliche Stellungnahme mit Bedenken an den Abgeordneten zugeleitet wird und zwar vom zuständigen Fachministerium und im übrigen ohne, dass sich die Verfassungsministerien in irgendeiner Weise geäußert hätten. Dies wäre jedoch für meine Fraktion jedenfalls eine zwingende Notwendigkeit für die weitere gesetzliche Beratung. Es würde allen bisherigen Erfahrungen der parlamentarischen Beratung von Gesetzen widersprechen, über die schriftliche Äußerung eines Bundesministers sich schlankweg hinwegzusetzen. Ich will dies nur zu Beginn der Beratungen bemerken. Das wäre ein Verfahren, das Willkür an die Stelle von rechtsverbindlichen Äußerungen setzt. Dies kann man sicherlich nicht mitmachen.

Abg. Bulling-Schröter (PDS): Mich befremdet etwas, dass zwei Parteien, die hier vertreten sind und die die Regierung stellen, sich im Dissens mit ihrem Wirtschaftsminister befinden und dies hier im Ausschuss austragen müssen. Ich denke, dies ist der falsche Ort. Dies hätte vorher geklärt werden müssen.


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie an den Bundestag (23.02.2000)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Vorlage in seiner Sitzung am 23. Februar 2000 beraten. Zusätzlich hatte der Ausschuss am 14. Februar 2000 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Seitens der Fraktion der SPD wurde im Zuge der Ausschussberatung deutlich gemacht, die durchgeführte Sachverständigen-Anhörung habe gezeigt, dass die Vorstellungen der Fraktion der CDU/CSU mit den Überlegungen der Koalitionsfraktionen nicht kompatibel seien. Die jetzige Situation erfordere eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Der vorgesehene Belastungsausgleich wurde als zwingend notwendig bezeichnet. Der Gleichheitsgrundsatz sei in besserer Weise verwirklicht, wenn Asymmetrien total einer Umlage zugeführt werden. Dies sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Damit habe der Gesetzentwurf auch unter rechtswissenschaftlicher Betrachtung eine gute Beurteilung erhalten.

Eine Ausklammerung der alternativen Energien aus der allgemeinen Marktentwicklung finde nach Auffassung der Koalitionsfraktionen nicht statt. Auch das bisherige Preissystem sei kein Marktsystem gewesen. Auf der Basis des bisherigen Preissystems seien Produktivitätsentwicklungen bei all denjenigen, die von dem Gesetz erfasst würden, zu beobachten. Diese Produktivitätsfortschritte seien beeindruckend. Dies ermögliche die jetzt vorgesehenen Degressionen. Alle erfolgreichen Modelle orientierten sich im Grunde an dem Weg, der in Deutschland bisher gegangen worden sei und der jetzt in modifizierter Form weiter beschritten werde.

Durch die Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurde unterstrichen, angesichts der von der Fraktion der CDU/CSU vertretenen Positionen sei innerhalb der Koalition die Überzeugung gewachsen, dass die jetzt vorgelegte Lösung von den Koalitionsfraktionen allein erarbeitet werden müsse. Generell wurde festgehalten, dass der Gesetzentwurf gegenüber dem bisherigen Stromeinspeisungsgesetz in allen von der Opposition geäußerten Kritikpunkten wie etwa Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes, der EU-Konformität oder der Schaffung von Innovationsanreizen Verbesserungen enthalte. Es sei folgerichtig, die durch das EEG vorgesehene Weiterentwicklung zu unterstützen.

Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU hoben hervor, die kurzfristige Einbringung des vorgelegten Änderungsantrages mache eine sorgfältige Beratung des Gesetzentwurfes unmöglich. Sie hielten grundsätzlich fest, dass das alte Stromeinspeisungsgesetz nach ihrer Auffassung ein gutes und effektives Gesetz gewesen sei. Bei der Erzeugung von Strom aus alternativen Energien seien zwei- bis dreistellige Wachstumsraten zu beobachten gewesen. Die Ursache hierfür sei darin zu sehen, dass die Einspeisevergütung nach dem geltenden Stromeinspeisungsgesetz offensichtlich ausreichend gewesen sei.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sei daher schon von seinem Ansatz her falsch, weil er nicht auf eine nachhaltige Energieversorgung aus alternativen Energien hinauslaufe. Bezüglich der Frage der EU-Konformität komme es darauf an, eine Lösung zu erarbeiten, die vor der EU Bestand haben könne. Bei dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zeichne sich bereits jetzt ab, dass dies nicht der Fall sein werde. Schon aus diesem Grunde sollte der Gesetzentwurf nochmals überdacht werden. Weiterhin wurde unterstrichen, dass auch in der Fraktion der CDU/ CSU niemand eine reine Marktlösung gefordert habe. Primär werde eine Förderung unter Berücksichtigung des Marktes und einer Orientierung an dem gefordert, was sich am Markt abspiele. Es sei zu bedauern, dass es kein einziges offizielles Gesprächsangebot der Koalitionsfraktionen an die Fraktion der CDU/ CSU zu einer gemeinsamen Erörterung dieses Gesetzentwurfes gegeben habe. Es sei daran zu erinnern, dass das jetzige Stromeinspeisungsgesetz damals im Konsens verabschiedet worden sei.

Im Zuge der Ausschussberatungen wurde seitens der Fraktion der F.D.P. bedauert, dass die Änderungsanträge erst sehr spät vorgelegt worden seien. Das geltende Stromeinspeisungsgesetz sei nicht so schlecht, dass es aufgegeben werden müsse. Zu würdigen seien ausdrücklich die zur Entbürokratisierung vorgenommenen Änderungen. Auch wurde die an anderer Stelle vorgenommene Verschärfung der alten Degressionsregelung begrüßt. Trotzdem wurde eine Barwertbetrachtung als angebracht angesehen, da mit einer solchen Betrachtung deutlich werde, dass die EU-Problematik wegen der höheren Förderung im ersten Zeitraum nach wie vor bestehe.

Weiterhin wurde auf den im Gesetzentwurf geregelten Belastungsausgleich verwiesen. Es wurde der Sorge Ausdruck gegeben, dass die Verletzung von Artikel 3 des Grundgesetzes letztendlich ausschlaggebend sein könnte. Dadurch, dass die diesbezüglich bestehenden Bedenken nicht ausgeräumt würden, bleibe ein erhebliches Maß an Unsicherheit in der gesamten Szene erhalten. Angesichts der gravierenden handwerklichen Mängel des Gesetzentwurfes werde dem gesamten Bereich der Erneuerbaren Energien trotz guter Absichten erheblicher Schaden zugeführt. Es wurde ausdrücklich bedauert, dass die Chance auf ein gemeinsames Vorgehen verschenkt worden sei.

Die Fraktion der PDS machte deutlich, der vorgelegte Gesetzentwurf stelle eine schlüssige Fortsetzung des Stromeinspeisungsgesetzes dar. Die Anhörung habe gezeigt, dass der von der Koalition eingeschlagene Weg richtig sei. Auch sei deutlich geworden, dass mit der zeitlichen Befristung ein sinnvoller Kompromiss gefunden worden sei. Weiterhin sei bei der Frage der Preisgestaltung eine Lösung gefunden worden, die eine mögliche Überförderung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien keinesfalls nach sich ziehe.

Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 14/2341 - in der der Beschlussempfehlung enthaltenen Fassung der Änderungsanträge zu empfehlen.

Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS, gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU und F.D.P. gefasst.

Berlin, den 23. Februar 2000
Dr. Hermann Scheer, Berichterstatter
(Auszug aus der Bundestagsdrucksache 14/2776)


Ausschnitte aus der Bundestagsdebatte am 25.02.2000 vor der Beschlussfassung über das EEG

Abg. Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU): Nach der Einbringung des Gesetzes fand eine Anhörung statt. Die Konsequenzen, die aus der Anhörung zu ziehen sind, haben Sie in der Koalition diskutiert. Das Parlament aber ist an der Beratung dieses Gesetzes fast überhaupt nicht beteiligt gewesen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Ihnen geht es darum, Ihren Willen durchzusetzen, und nicht darum, einen Konsens mit der Opposition zu suchen.

(Detlev von Larcher [SPD]: Ein gutes Gesetz zu machen, darum geht es!) - Ich weise Ihnen gleich nach, dass es kein gutes Gesetz ist. Sie erreichen nämlich mit viel Geld nur wenig.

Erster Punkt. Wir unterscheiden uns von Ihnen darin, dass wir nicht zu denen gehören, die Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung als Ersatz für Kernenergie in der Grundlast bezeichnen. Eine Verdoppelung vorausgesetzt, erreichen wir einen Anteil von ungefähr 8%. Was ist aber mit den restlichen 92%?

Zweiter Punkt. Erneuerbare Energien sind in einer Reihe von Fällen eher additiv, als dass sie alternativ sind. Langfristig brauchen wir sie - ich knüpfe hier an ein Wort von Wolfgang Schäuble an -, um die Vorherrschaft der fossilen durch die Vorherrschaft der Erneuerbaren Energien zu ersetzen. Sie gehen von den falschen Bezügen aus, wenn Sie permanent die Erneuerbaren Energien im Sinne des Ersatzes von Kernenergie diskutieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P)

Der eigentliche Grund für den Einsatz der Erneuerbaren Energien ist die Ablösung der fossilen Energien wegen der Klimafrage. (Monika Ganseforth [SPD]: Jetzt sind Sie wieder bei Ihrem Lieblingsthema!)

Dritter Punkt. Die Finanzierung, Förderung und Markteinführung der Erneuerbaren Energien vom Marktgeschehen abzukoppeln ist ein Versagen hinsichtlich der zentralen Herausforderung an die Erneuerbaren Energien, nämlich sich dem Wettbewerb zu stellen, ihm langfristig ausgesetzt zu sein, wettbewerbsfähig zu sein, damit wir auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten die Energieversorgung in Deutschland sicherstellen können. Angesichts der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, des Sinkens der spezifischen Subventionszahlungen und der im Sinne der Nachhaltigkeit erforderlichen Absenkung der Stoffeinsätze kann man nur feststellen, dass dieses Gesetz keinen entscheidenden Beitrag liefern wird. Außerdem gehört in diese Debatte zumindest der Hinweis darauf, dass es auch andere Energietechnologien gibt - wie zum Beispiel die Brennstoffzelle -, die neben den Erneuerbaren Energien weiterentwickelt werden müssen, weil sie vielleicht einen viel weiter gehenden Beitrag leisten können.

Ich füge hinzu, dass die Zeit dieses Umbruchs nicht die Muster für die Gestaltung des mittel- und langfristigen Wettbewerbs und die Ausgestaltung der Förderung der Erneuerbaren Energien liefern kann. Ihr Bundeswirtschaftsminister hat am Mittwoch noch einmal den tiefen Dissens zwischen der Mehrheit des Hauses und Ihrem Haus in Sachen EU-Beihilfe deutlich werden lassen.

Herr Müller hat im Ausschuss noch einmal deutlich gesagt, dass dies unter dem Vorbehalt der Genehmigung der EU-Beihilfe stehe. Dies versuchen Sie durch rhetorische Argumentation beiseite zu wischen. Ich denke aber, dass die Konsequenz aus der Frage der EU-Beihilfe darin besteht, dass das deutsche Parlament Brüssel, die Europäische Union, mahnen muss, parallel auf der Ebene des Binnenmarktes eine europäische Regelung zur Förderung Erneuerbarer Energien zu schaffen, weil es ein Elend ist, immer wieder die Beihilfefrage mit Brüssel zu diskutieren, wenn wir ein Gesetz machen. Das geht aber nicht, indem wir uns hier hinstellen, so wie Herr Scheer im Ausschuss, und sagen: Europa interessiert uns nicht; die haben uns nichts vorzuschreiben. (Dr. Hermann Scheer [SPD]: Können Sie mich einmal korrekt zitieren?)

In diesem Zustand ist Europa nicht mehr. Das Europäische Parlament besitzt sozusagen zu 80% die Abstimmungs- und Entscheidungskompetenz. Deswegen kann ich nur dringend dazu raten, dass Sie nicht nur dieses Gesetz in Brüssel durchsetzen, sondern endlich für eine europäische Regelung eintreten. Meine Damen und Herren, die Finanzierung dieses Gesetzes aus dem Netz und über die Verbraucher ist der falsche Weg. Deswegen kann ich Ihnen nur dringend raten: Wenn Sie ordnungspolitisch wettbewerbsneutral nicht zu einer weiteren Belastung der Verbraucher, der Wirtschaft und der Arbeitsplätze kommen wollen, dann machen Sie eine Staatsfinanzierung wie bei der Kohle und in anderen Bereichen. Dann haben wir einen ordnungspolitisch sauberen Weg und der Druck, mit weniger Geld mehr zu erreichen, wird geringer. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir bieten Ihnen nach wie vor in dieser Sache an, die langfristige Lösung - Ihr Gesetz ist keine langfristige Lösung - gemeinsam anzugehen und im Dialog zu bleiben. Das setzt aber voraus, meine Damen und Herren, dass Sie (Dr. Hermann Scheer [SPD]: Auf unsere Mehrheit verzichten!) einen Konsens nicht als eine Sache betrachten, die Sie entscheiden. Wir werden die Energie- und Klimapolitik über Legislaturperioden hinaus mit Konsistenz versehen müssen und wir werden Ihnen den Zahn der Überheblichkeit - sozusagen die Unumkehrbarkeit Ihrer Politik - schon noch ziehen. Wer den Energiekonsens draußen fordert, Frau Hustedt, der sollte auch versuchen, ihn zu erreichen, und er erreicht ihn nicht, wenn er seine Entscheidung als den einzig richtigen Weg ansieht.

Abg. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann keine guten Gründe für Ihre ablehnende Haltung gegenüber unserem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien sehen. Das alte Stromeinspeisungsgesetz war gut. Das EEG ist besser, und zwar in allen Punkten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben zum einem das Gleichheitsprinzip verwirklicht, denn wir haben alle Energieerzeuger in das Stromeinspeisungsgesetz aufgenommen. Alle Energielieferanten werden bundesweit gleichmäßig belastet. In diesem Punkt ist das neue Gesetz wesentlich besser, als es das alte Stromeinspeisungsgesetz war. Wir haben zweitens das "unbundling" konsequent weitergedacht. Nach dem alten Stromeinspeisungsgesetz war doch falsch, dass der Netzbetreiber Strom hatte. Er durfte ihn nicht haben, weil er aufgrund des "unbundling" keinen Strom verkaufen darf. Wir haben das "unbundling" konsequent durchgesetzt.

Zudem sind wir das angegangen, was Sie kritisiert haben. Sie sagen, es gebe keinen Anreiz. Nach dem alten Stromeinspeisungsgesetz - das hat die EUKommission vor allem kritisiert - hatten wir das Problem, dass die guten Standorte an der Küste eindeutig zu hoch gefördert wurden. Jetzt haben wir das differenziert und bewegen uns näher an der Kostenkurve. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

EU-rechtlich ist dieses Gesetz wesentlich besser abgesichert. Ich finde auch, dass sich die Position der Fraktionen, gegenüber der EU-Kommission auch einmal geradezustehen, gelohnt hat. Wir haben gesellschaftlich sehr viel Zustimmung zu diesem Gesetz erhalten. Nicht nur die Umweltverbände und die Verbände der Träger der Erneuerbaren Energien haben gesagt, das sei ein hervorragendes Gesetz, sondern auch der Bauernverband hat gesagt, die Bauern könnten die Energiewirte von morgen werden. Der VDMA hält das Gesetz ebenfalls für hervorragend. Er sagt: Wir entwickeln mit diesem Gesetz eine Exportbranche mit großen Zukunftschancen. Die IG Metall hat das Gesetz begrüßt, die Kirchen begrüßen es und selbst die Stromkonzerne - ich hatte gestern ein Gespräch mit dem VDEW - sind mit dem Gesetz stärker einverstanden, als sie es jemals mit dem alten Stromeinspeisungsgesetz waren, weil wir nämlich auch hier Polarisierung überwunden haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben mit diesem Gesetz eine wichtige Säule unserer Energiepolitik festgeschrieben. Deutschland hat mit diesem Gesetz und dem Förderprogramm weltweit das ambitionierteste Innovationsprogramm für die Erneuerbaren Energien. Darauf können wir alle zusammen, sowohl die rotgrüne Regierung als auch wir als SPD und als grüne Fraktion, wirklich außerordentlich stolz sein.

Abg. Walter Hirche (F.D.P.): Sie vernachlässigen dreierlei, was für die Förderung von Erneuerbaren Energien notwendig ist: erstens mehr Innovationen und Effizienz; zweitens eine finanzielle Grundlage, die nicht zulasten von Arbeitsplätzen geht, und drittens rechtliche Sicherheit statt des Prinzips Hoffnung. Im Hinblick auf die Finanzierung all dessen beschließen Sie einfach eine neue Umlage, einen neuen Strompfennig. Die so genannte Ökosteuer lässt grüßen.

Aber Sie bleiben bei Ihrem Ei des Kolumbus, bei der Netzumlage. Dabei wissen doch alle, dass Kolumbus, als er lossegelte, nicht wusste wohin, dass er, als er angekommen war, nicht wusste, wo er war, und dass er, als er zurückkam, nicht wusste, dass er sein Ziel nicht erreicht hatte - und dies alles mit dem Geld fremder Leute. (Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wer die Erneuerbaren Energien politisch fördern will - wir Liberale wollen das -, der muss die Finanzierung über den Haushalt sicherstellen. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Steuern!) - Herr Schütz, wir wollen das aus dem Haushalt finanzieren. Sparen ist für Sie ein Fremdwort. (Lachen bei der SPD) Dabei gibt es massive rechtliche Einwände gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist schon bemerkenswert, wie Sie den Hinweis des Bundeswirtschaftsministers, es gebe beihilferechtliche Schwierigkeiten mit der EU, beiseite schieben und über die drohenden Rückzahlungsverpflichtungen in einem solchen Fall schweigen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle ist eines völlig klar: Der Kohlepfennig lässt grüßen, und zwar trotz der Neuregelung, trotz der Änderung, Frau Hustedt, die Sie hier vorgenommen haben und die ich registriere. Auf einen Verstoß des EEG gegen Art. 3 des Grundgesetzes - Gleichheitsgrundsatz - ist in der Anhörung von mehreren Experten hingewiesen worden und es gibt ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die frühere Rechtsprechung in Sachen "Kohlepfennig" ausdrücklich noch einmal bestätigt.

Meine Damen und Herren, wenn Ihnen das - die verfassungsrechtlichen Bedenken - nicht reicht, (Zuruf von der SPD: Waren Sie denn bei der Anhörung nicht dabei? Das ist alles zurückgewiesen worden!) dann sage ich dazu: Es ist dies eine weitere Maßnahme, um die Kosten von Produkten in Deutschland im internationalen Wettbewerb direkt zu erhöhen. Damit geht diese Netzumlage zulasten der Arbeitsplätze. Ich fand bemerkenswert, was ein Sachverständiger in seiner Zusammenfassung gesagt hat: Das EEG ist das perfekte Stromeinspeisungsgesetz der 90er-Jahre; es passt nur leider nicht in den liberalisierten Markt.

Abg. Eva Bulling-Schröter (PDS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Erneuerbare- Energien-Gesetz gehört sicherlich zu den erfreulicheren Dingen, die die Koalition angefasst hat. Ich möchte deshalb gleich eingangs unsere Zustimmung zu diesem Gesetz zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist eine schlüssige Fortentwicklung des Stromeinspeisungsgesetzes, allerdings unter ansonsten beklagenswer ten energiepolitischen Rahmenbedingungen. Gerade am letzten Wochenende machte Greenpeace in Straßenaktionen darauf aufmerksam, welche umweltpolitischen Folgen die überstürzte Liberalisierung des Strommarktes hat. Billigstrom sei Atomstrom und damit verantwortlich für Atommüllberge, die ständige Gefahr von Störfällen und die radioaktive Verseuchung ganzer Landstriche und Meeresregionen durch die Wiederaufarbeitung von Atommüll.

Nun liegt der Charme des EEG ja gerade darin, dass dem zu betriebswirtschaftlichen und ökologischen Dumpingpreisen abgesetzten Billigstrom etwas entgegengesetzt wird: die nahezu kostendeckende Einspeisevergütung und die Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Energieträgern.

Abg. Hermann Scheer (SPD): Es besteht kein Zweifel, dass mit diesem Gesetz angesichts seiner inhaltlichen Reichweite ein weltweites Signal für die Förderung Erneuerbarer Energien verbunden ist. Es hat auch eine gewisse symbolische Bedeutung, dass dies zu Beginn des ersten Jahres dieses neuen Jahrhunderts stattfindet. Ich bin mir ganz sicher, dass viele internationale Augen auf dieses Gesetz schauen werden und viele Erwartungen und Hoffnungen damit verbunden sind.

Dieses Gesetz wird nicht ohne die Bürger umgesetzt werden können. Es handelt sich um dezentrale Anlagen, die dezentrale Investoren brauchen. Das bedeutet, sie brauchen die Allgemeinheit der Privaten bis hin zu den mittelständisch gewerblich Tätigen, die hier investieren müssen und die wir nicht verunsichern dürfen, sondern durch Perspektiven ermuntern müssen, auf diesem Wege selbst ihren Beitrag zu leisten. Das Gesetz erleichtert ihnen das. Das ist der Punkt, um den es hier geht. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir setzen damit auch deswegen ein weltweites Signal, weil wir auf diese Weise die Frage des weltweiten Klima- und Umweltschutzes anders angehen, als es bisher bei den Weltklimakonferenzen leider der Fall war. Man diskutiert die Fragen, um die es geht, als wirtschaftliche Last. Man darf diese Fragen aber nicht nur im großen Gefeilsche u m irgendwelche konsensualen Ergebnisse nach dem Motto "Entweder machen es alle oder es macht keiner" begreifen.

Dabei wird nämlich übersehen, welcher unglaubliche wirtschaftliche Nutzen neben dem ökologischen Nutzen damit verbunden ist. Mit dem massenhaften Einsatz neuer Energieumwandlungsanlagen in großer Zahl, die auf Erneuerbare Energien zurückgreifen, also mit einer neuen industriellen Struktur wird die Natur saniert, anstatt sie weiter zu beschädigen. Gleichzeitig werden auf diese Weise industrielle Arbeitsplätze geschaffen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist die große Chance Erneuerbarer Energien. Es ist eine große Chance für die Motorenindustrie, den Anlagenbau, die Glasindustrie, den chemischen Apparatebau, das heißt eine Chance für viele Industriezweige, die auf diesem Wege einen großen Erneuerungsschub erreichen können und sich mit zum Vorreiter einer industriellen ökologischen Erneuerung machen können. Das ist eines der großen Ziele, die mit diesem Gesetz verbunden sind. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch wichtig für die Weltmarkt Orientierung; denn in der Zwischenzeit ist klar geworden, dass das Weltklimaproblem ohne weltweite Substitution herkömmlicher durch Erneuerbare Energien überhaupt nicht zu lösen ist. Diesen weltweiten Substitutionsvorgang kann man nicht daran messen - wie das etwa vom Herrn Kollegen Hirche und einigen anderen Kollegen im Ausschuss gemacht worden ist -, dass man fragt, welche CO2Minderung pro Investitionssumme man bei der einen oder anderen Technologie erreicht, und dann beginnt, dies zu planifizieren. Das geht so nicht. Damit nähmen wir quasi plan wirtschaftlich die Dynamik aus der technologischen Entwicklung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Walter Hirche [F.D.P.]: So ein Unsinn!)

Vor allem dürfen wir die Sache nicht provinziell betrachten. Es gibt Erneuerbare Energien, etwa die Photovoltaik, die hier noch verhältnismäßig teuer, aber beim Einsatz in nicht netzversorgten Gebieten in der Dritten Welt heute schon die billigere Alternative sind. Um sie aber dort wirksam werden zu lassen, müssen wir sie hier industriell mobilisieren, und zwar auch mit Hilfe dieses Gesetzes. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Wir stehen in der Verantwortung für dieses Problem und dürfen uns dieser Verantwortung nicht mit einer provinziellen Betrachtungsweise entziehen. Wir müssen neben den allgemeinen Aspekten bedenken, dass wir ein Exportland sind. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Walter Hirche [F.D.P.]: Dann hätten Sie ein anderes Gesetz machen müssen!) Ich verstehe in der Tat die Einwände nicht. (Walter Hirche [F.D.P.]: Das mag sein!) Ich finde, dass manche Einwender hinter ihre eigenen Diskussionsansätze der letzten Jahre zurückfallen. Es ist die Frage, ob es sich hier um eine Subvention im Sinne des EU-Rechts handelt. Es kann schon prinzipiell keine Subvention sein, weil das Bemühen, atomare und fossile Energien durch Erneuerbare Energien zu substituieren, im Grunde genommen einen Subventionsvorgang ganz anderer Art beendet, nämlich die Subvention des herkömmlichen Energieverbrauchs mit seinen Umweltschäden durch die nächsten Generationen, die diese Umweltschäden "abbezahlen" müssen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Subvention muss aufhören. Das ist die allergrößte Verantwortung, die wir alle haben. Dann stellt sich die andere Frage, nämlich ob es im EUrechtlichen Sinne eine Subvention darstellt. Da kommen wir eindeutig zu dem Ergebnis: Nein, denn nach dem EU-Vertragswerk und mehreren Urteilen des EuGH sind Subventionstatbestände ziemlich eindeutig definiert. Das, was wir hier machen, fällt nicht unter diesen Subventionstatbestand nach dem EU-Vertragswerk. Ich verstehe nicht - gleich, ob man in der Regierung oder in der Opposition ist - warum man von parlamentarischer Seite dem Versuch eines Teils der EU-Kommission, den Begriff des Subventionstatbestands uferlos ausz uweiten, damit man überall in die Gesetzgebung eingreifen kann, aus parlamentarischem Selbstverständnis nicht generell widerspricht und entgegentritt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das verstehe ich aus parlamentarischen Gründen nicht. (Walter Hirche [F.D.P.]: Rechtssicherheit in Europa!)

Es tut mir Leid, ich sage das völlig unpolemisch. Es gibt gute Argumente dafür - auch aus den Reihen der Union und der F.D.P. werden sie gebracht - die übermäßige Kompetenz der EU in der Gesetzgebung als eine negative Entwicklung in Europa zu sehen, die zu einer übermäßigen Einflussnahme auf die nationale Gesetzgebung unter systematischer Ausdehnung und sogar Überdehnung des EU-Vertragswerkes führt. Am deutlichsten sagt das die Bayerische Staatsregierung und sie hat in dieser Frage nicht in jedem Punkt Unrecht. (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich meine, sie hat in den meisten Punkten sogar Recht. Aus dem Grund geht es hier bei dieser Frage darum: Welches Selbstverständnis haben wir als Parlament? Dürfen wir riskieren, dass zunehmend häufiger bei Gesetzen, die Wirtschaftsstrukturen betreffen - um ein solches handelt es sich hier - wir erst dann unsere Stimme erheben dürfen, wenn vorher - das geht weit über den engen Beihilfebegriff hinaus - die Genehmigung durch die EU-Kommission erteilt worden ist?

Das gilt auch für die Frage, ob wir mit diesem Gesetz dem Wettbewerb Rechnung tragen. Natürlich tun wir das, aber auf eine Art, die den Besonderheiten Erneuerbarer Energien gemäß ist. Erneuerbare Energien können nicht nach dem traditionellen Bewertungsmuster von Wettbewerb eingeführt werden. Denn diese neue Technologie kann überall produktiv sein, wenn sie einmal entwickelt ist und eingesetzt wird. Wie wirtschaftlich diese Technologie aber ist, hängt immer von den natürlichen Bedingungen ab, der Sonneneinstrahlung, den Winden usw. Sie sind nicht gleich; Sie können sie nicht gleichschalten, weil man die Natur nicht gleichschalten kann.

Wenn man also das Potenzial Erneuerbarer Energien nicht ausschließlich nach Marktprinzipien behandeln und auf ganz wenige Orte, wo besonders viel Wind weht oder Sonne scheint, beschränken will, wenn man den Ausbau in der Breite will, dann darf man sich nicht dem neuen Marktgesetz unterwerfen. Das haben viele noch nicht verstanden, die die Energieformen gleichsetzen und die Wirkungsweise Erneuerbarer Energien dabei übergehen.

Wir berücksichtigen mit diesem Gesetz den Charakter Erneuerbarer Energien. Wer dies nicht bedenkt, wird sie nicht angemessen vorantreiben können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


Bundestagsdebatte vom 26.02.2010 zum zehnten Jahrestag der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Am Vortag dieser Debatte veranstaltete die SPDBundestagsfraktion eine Konferenz mit dem Thema "Zehn Jahre EEG - Durchbruch für Erneuerbare Energien". Die Fraktion der Grünen veranstaltete ebenfalls eine Jubiläumsveranstaltung am 25.03.2010, auf der sie den Parlamentariern, die dieses Gesetz erarbeiteten, den "Grünen EEGAward 2010" verliehen.

Die SPD-Veranstaltung wurde geprägt von EUROSOLAR-Mitgliedern. In einem von Franz Alt ("Sonnenseite") geleiteten Podiumsgespräch kamen mit Hermann Scheer (SPD) und Hans-Josef Fell (Grüne) zwei der parlamentarischen Wegbereiter des EEG zu Wort, in einer weiteren Diskussions-runde der damalige SPD-Bundestagsabgeordnete und heutige Präsident des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), Dietmar Schütz sowie der für Umwelt zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Kelber. Gewürdigt wurde auch die Mitwirkung der ehemaligen Grünen-Abgeordneten Michaele Hustedt und der SPDEuropaparlamentarierin Mechthild Rothe.

In der Bundestagsdebatte ging es hauptsächlich um die Auswirkungen des EEG, aber auch um seine Perspektiven. Wir dokumentieren Hermann Scheers und anschließend Hans-Josef Fells Redebeitrag im Wortlaut:

Hermann Scheer: "Vor zehn Jahren hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der SPD und der Fraktion der Grünen sowie mit einigen Stimmen aus der CDU/CSU-Fraktion das Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist in der Tat das erfolgreichste Gesetz zur Mobilisierung Erneuerbarer Energien in der ganzen Welt geworden. Über 45 Länder haben dieses Gesetz inzwischen übernommen, weil sie sehen: Es ist der schnellste Weg zur Mobilisierung Erneuerbarer Energien, der denkbar ist, und allen anderen Politikansätzen überlegen; daran kommt niemand mehr vorbei. Das hat uns in eine federführende Position gebracht, nicht nur bei der Einführung, sondern auch bei der Entwicklung und der industriellen Produktion erneuerbarer Energietechniken. Dieses Gesetz muss weitergeführt werden. Es muss nahtlos weitergeführt werden können. Es hat eine unselige Entwicklung überwunden, die hier und andernorts lange Zeit vorherrschte. Es gab pausenlos Stop-and-go- Programme, die es unmöglich gemacht haben, dass auf diesem Gebiet eine industrielle Entwicklung stattfinden konnte.

Dieses Gesetz wurde aber immer infrage gestellt - es wird auch heute noch infrage gestellt -, weil es den herkömmlichen energiewirtschaftlichen Strukturen und den dahinterstehenden Interessen widerspricht. Es ist die Einleitung eines Strukturwandels, der unabdingbar ist und der selbstverständlich kein Win-Win-Konzept darstellen kann.

Wir machen uns etwas vor, wenn das behauptet wird. Denn der Strukturwandel in der Energieversorgung, der historisch ansteht, ist zwangsläufig ein Strukturwandel von einer überwiegend zentralisierten Energieversorgung - vor allem im Strombereich, um den es hier geht - hin zu einer dezentralen Energiebereitstellung. Das hängt mit der Natur der Energiequellen zusammen. Es ist ein Strukturwandel weg von einem Brennstoffmarkt hin zu einem Technologiemarkt; denn bei Erneuerbaren Energien, außer bei der Bioenergie, werden alle Brennstoffe kostenlos von der Natur bereitgestellt. Es ist klar, dass das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien bis hin zur Vollversorgung zu ermöglichen, bedeutet, dass der Brennstoffmarkt allmählich verschwinden und irgendwann nicht mehr vorhanden sein wird. Ansonsten braucht man mit der Förderung der Erneuerbaren Energien gar nicht erst anzufangen, wenn es gleich-zeitig darum geht, das Öl-, Gas-, Kohle- oder Urangeschäft in der Weltwirtschaft aufrechtzuerhalten. Das ist das Prinzip. Woher kommen die Infragestellungen? Darüber wird heute und wahrscheinlich auch in den nächsten Wochen debattiert? Die Frage ist: Entspricht dieses Vorgehen Marktprinzipien oder nicht? Es gibt bestimmte, sehr oberflächliche Marktprinzipien, Vorstellungen, die dem Erneuerbare-EnergienGesetz immer wieder entgegengestellt werden, die einer näheren Betrachtung aber nicht standhalten. Marktprinzip heißt, an allererste Stelle Marktgleichheit zu ermöglichen. Marktgleichheit kann nicht bestehen, wenn es über viele Jahrzehnte hinweg durch politisch-gesetzliche Privilegien sowie durch viele Milliarden an Subventionen zu einer hochkonzentrierten, herkömmlichen Energiewirtschaft gekommen ist und wenn dann im Zuge der Liberalisierung gesagt wird: Jetzt können die hochgepäppelten Energieunternehmen in ihrer erworbenen und über Jahrzehnte hinweg politisch gestützten Stellung so weitermachen wie bisher; gleichzeitig sollen neue Energietechnologien dagegen antreten. Das heißt, es gab und gibt noch immer nicht die Situation von Marktgleichheit.

Wenn es aber aus zwingenden ökologischen und weiteren gesellschaftlichen Überlegungen politisches Ziel ist, auf die Erneuerbaren Energien umzusteigen, dann muss ein Ausgleich gegenüber der hoch konzentrierten und hochprivilegierten Situation herkömmlicher Energieversorgung geschaffen werden. Dann bedarf es zur Herstellung von Marktgleichheit einer gesonderten Privilegierung Erneuerbarer Energien. Das drückt das Gesetz aus. Das Gesetz heißt nicht zufällig: Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Das ist der eigentliche Sinn des Gesetzes. Es ist nicht marktwidrig, sondern es schafft überhaupt erst die Voraussetzungen, dass künftig tatsächlich von einem Energiemarkt geredet werden kann. Es wird auch dazu führen, dass es statt weniger Anbieter sehr viele Produzenten und Anbieter geben wird. Markt heißt nicht wenige Anbieter oder gar nur einen Monopolisten mit Millionen Kunden, sondern Markt heißt möglichst viele Anbieter. Deswegen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit all dem, was es bewirkt hat, ein Weg zur tatsächlichen Schaffung von Energiemarktbedingungen in der Gesellschaft. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der in der Debatte nicht vergessen werden darf.

Deswegen ist es falsch, im Zusammenhang mit der Einspeisevergütung das Wort "Subvention" in den Mund zu nehmen. Dieses Wort kommt manchem allzu schnell über die Lippen. In einigen Fällen wird es leichtfertig verwendet; in der Regel ist es vorwurfsvoll gedacht. Die Einspeisevergütung, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert, sind aber keine Subvention. Wenn Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2001 zum deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz lesen, erkennen Sie, dass der Europäische Gerichtshof den Faden aufgenommen hat, der bei Begründung, Erstellung und Abfassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Vordergrund stand. Zunächst trifft der Subventionsbegriff der EU auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht zu. Unter einer Subvention im EU-Sinne wird nämlich direkte oder indirekte staatliche Hilfe verstanden. Die gibt es bei der Einspeisevergütung des EEG nicht; denn die öffentlichen Kassen sind gar nicht involviert.

Es gibt aber noch einen anderen Grund, der viel tiefer geht: Bei der garantierten Einspeisevergütung handelt es sich um eine Kaufpflicht, die - mit gewissen Ausnahmen bei Großverbrauchern - alle Stromkunden betrifft. Eine Kaufpflicht kann nur begründet werden, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse erkennbar ist. Keiner bestreitet mehr, dass es ein öffentliches Interesse an einer Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien gibt. Das öffentliche Interesse ist also eindeutig gegeben. Dieses öffentliche Interesse wird durch die Kaufpflicht umgesetzt. Wenn in Deutschland heute 16% des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden, heißt das, dass schon heute praktisch jeder einzelne Stromkunde in Deutschland zu 16% Ökostrom bezieht; das ist eine automatische Folge der Kaufpflicht.

Kaufpflichten im öffentlichen Interesse gibt es zuhauf: Denken Sie nur an die Haftpflichtversicherung, die abschließen muss, wer Auto fahren will. Niemand darf ohne Haftpflichtversicherung Auto fahren. Niemand käme auf die Idee, dass eine Subventionierung der Haftpflichtversicherer zu

Vor dem Hintergrund der Philosophie dieses Gesetzes und seiner Wirkungen, die historisch genannt werden dürfen, bitte ich darum, diese Debatte mit den richtigen Begriffen und mit den richtigen Inhalten zu führen, vor allem wenn es darum geht, dieses lernende Gesetz, das ständig weiterentwickelt wird und werden muss, so zu gestalten, dass der Erfolg dieses Gesetzes nicht gefährdet wird. Letztlich geht es darum, dass Deutschland seinen Energiebedarf so schnell wie möglich vollständig aus Erneuerbaren Energien deckt."

Hans-Josef Fell: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Fuchs, lassen Sie mich ganz kurz auf Ihre Einlassungen eingehen. Wenn Sie die Argumente von Herrn Scheer nicht verstehen, so ist mir das klar: Wer nur in den Denkstrukturen der großen alten Atom- und Energiekonzerne denkt, kann das nicht verstehen. Sie vertreten deren Interessen. nennen. Es gibt ein öffentliches Interesse daran, dass jeder eine Haftpflichtversicherung hat: dass sich niemand seiner Verantwortung für Schäden, die er verursacht hat, entzieht. Dasselbe gilt für Hausversicherungen und viele andere Sachen.

Wenn Sie deren Plattitüden noch weiter treiben, in einem zukünftigen Energiesystem mit Erneuerbaren Energien brauche man Grundlast, so müssen Sie endlich einmal lernen, zum Beispiel von Herrn Rohrig, an den der hier in Deutschland höchstdotierte Umweltpreis vergeben wurde und der den Nachweis erbracht hat, dass vollständige, hundertprozentige Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien und Speichertechnologien möglich ist - ohne Grundlast.

Wenn Sie das immer noch nicht hören wollen, dann stelle ich nur noch fest: Sie beleidigen die deutschen Ingenieure, die die Lösungen längst auf den Weg gebracht und realisiert haben. Diese Kraftwerke, die Vollversorgung rund um die Uhr gewährleisten, gibt es bereits. Aber ich will gar nicht so sehr auf Ihre Falschbehauptungen eingehen; das raubt mir die Zeit, denn es gibt viel Wichtigeres zu sagen.

Ein neues Kapitel der industriellen Weltgeschichte ist vor zehn Jahren in diesem Hohen Hause aufgeschlagen worden. Damals, weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit und auch von den Medien, wurde das Solarzeitalter hier eingeläutet. Mit einem mutigen Beschluss hat die rot-grüne Bundestagsmehrheit das ErneuerbareEnergien-Gesetz auf den Weg gebracht, übrigens ohne Regierungsentwurf. Auch dies war ein Höhepunkt in der deutschen Parlamentsgeschichte; denn nach dem Grundgesetz ist das Parlament für die Gesetze verantwortlich, nicht die Regierung. Diese Geburtsurkunde der Erneuerbaren Energien wurde gegen massive Widerstände aus den Energiekonzernen und gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP in diesem Hause ausgestellt. Das EEG hat trotz massiver Anfeindungen ein grünes Wirtschaftswunder entfacht, welches weder Wirtschaftsanalysten und Energiekonzerne noch Union oder Liberale je für möglich gehalten hatten. 30.000 Jobs gab es 1998 in dieser Branche; bis heute ist ihre Zahl auf 300.000 gestiegen. Keine andere Wirtschaftsbranche hat eine solche Erfolgsgeschichte in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen.

Unser Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien bis 2010 auf 12,5% verdoppeln zu wollen, wurde damals auch von Ihnen als völlig unrealistisch abgetan. Ende 2009 wurden aber schon über 16% erreicht. Damit, Herr Röttgen, ist klar der Beweis erbracht: Erneuerbare Energien können viel schneller wachsen, als von Ihnen selbst und von der Allgemeinheit angenommen wird.

Für Klimaschutz und Energiesicherheit bringen die Erneuerbaren Energien ebenfalls die entscheidende Lösung: Mit über 50 Mio. Tonnen jährlicher CO2-Einsparung hat das EEG wie keine andere politische Maßnahme den Klimaschutz befördert. Die Vermeidung von über 5 Mrd. EUR Kosten - Herr Fuchs, hören Sie sich das genau an - für den Zukauf von fossilen und atomaren Brennstoffen überwiegt bei weitem die Mehrkosten der Erneuerbaren Energien, die den Stromkunden mit weniger als 5% der Strompreise belasten. Wo ist da das ökonomische Problem? Gerade die Fotovoltaik zeigt doch die Effektivität des Gesetzes auf: Von 14 Megawatt (MW) im Jahre 1999 stieg die neu installierte Leistung auf 3.000 MW im letzten Jahr, und das bei halbierten Kosten. Welche andere Industriegeschichte dieser Art können Sie vorzeigen?

Aber das EEG ist auch eine internationale Erfolgsgeschichte. Etwa 50 Länder haben ähnliche Gesetze verabschiedet. Fast alle europäischen Länder gehören dazu; Indien, Südafrika, Brasilien, mit Ontario die stärkste kanadische Wirtschaftsregion und auch Vermont in den USA haben ein EEG eingeführt. Sie alle haben die Chancen erkannt, die das EEG für Klimaschutz, für wirtschaftliche und technologische Entwicklung, für die Sicherung der Energieversorgung, für lokalen Umweltschutz, für Beschäftigung und für Armutsbekämpfung bietet.

Erfreulich ist, dass nach dieser internationalen Erfolgsgeschichte dann endlich auch Union und FDP nicht mehr an den grandiosen Erfolgen und Chancen des EEG vorbeikommen. Neun Jahre nach dessen Verabschiedung hat die FDP endlich die Kurve zur Unterstützung geschafft, die Union immerhin drei Jahre früher.

Herr Umweltminister Röttgen - er ist leider nicht da -, die Erneuerbaren Energien und das EEG in den Mittelpunkt der Agenda zu rücken, wie Sie dies tun, ist völlig richtig und okay. Aber vor zehn Jahren haben Sie persönlich im Bundestag das EEG abgelehnt. Von Weitblick zeugt das nicht; Ihr damaliges Abstimmungsverhalten ist eher eine grandiose Fehleinschätzung, und dieser unterliegen Sie heute weiterhin. Noch immer haben Sie nicht verstanden, wie schnell Erneuerbare Energien wachsen können. Sie sind mit Ihrer Fraktion, wie Herr Fuchs gerade aufgezeigt hat, Lichtjahre von der Weitsicht der damaligen Koalition entfernt.

Ich komme zur Bezahlbarkeit. Sie kritisieren Millionengewinne der Solarbranche. Das ist für Sie die Begründung, die Erfolgsgeschichte der deutschen Solarbranche jetzt zu beenden. Aber Milliardengewinne der Atom- und Kohlekonzerne interessieren Sie nicht. Der Bund der Energieverbraucher hat gerade aufgezeigt, dass die großen Stromkonzerne in den letzten drei Jahren durch unentwegte Strompreiserhöhungen jährlich 6 Mrd. EUR Zusatzgewinne gescheffelt haben. Das ist wesentlich mehr als die Umlage auf den Strompreis durch den Einsatz Erneuerbarer Energien. Aber Sie von Union und FDP kümmern sich nicht um diese Milliardengewinne der Konzerne, die mit Atommüll und Klimazerstörung die Gesellschaft in immer größere Probleme stürzen, und regen sich nur über Millionengewinne von Solarunternehmen auf.

Es wäre an der Zeit, dass Sie endlich eine Energieversorgung zu 100% aus Erneuerbaren Energien bis 2030 in den Mittelpunkt Ihrer Politik stellen. Diese Denkweise und dieses Vorgehen entsprächen der damaligen mutigen Aktion der rot-grünen Bundestagsabgeordneten in diesem Parlament.


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Quelle:
Solarzeitalter 1/2010, 22. Jahrgang, Seite 5-17
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2010