Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 28. Juni 2012 - Photovoltaik
Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss
Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft
Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert.
Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte am Abend die Einigung: "Das war ein guter Tag für die Energiewende in Deutschland. Uns kommt es darauf an, dass die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden. Ich bin optimistisch, dass Solarstrom schon in einigen Jahren ganz ohne Förderung die Marktreife erlangt. Gleichzeitig werden wir durch eine Erhöhung der Forschungsförderung dafür Sorge tragen, dass die deutsche Solarwirtschaft international eine faire Chance hat."
Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Ge-setzentwurfs:
Die Änderungen werden heute dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Sitzung des Bundesrats am 29. Juni 2012 kann - sofern kein Einspruch erfolgt - das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es wird rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.
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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 96/2012, 28.06.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2012