Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 2. Juli 2012
Gemeinsame Pressemitteilung
Offshore-Netzausbau wird beschleunigt:
Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.
Bundesminister Rösler: "Mit der geplanten Regelung treiben wir den Ausbau von Offshore-Windenergie weiter voran. Durch Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans wollen wir die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser miteinander koordinieren. Auf diese Weise schaffen wir für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und stellen den effizienten Ausbau eines Offshore-Netzes sicher. Hiervon profitieren Industrie und Verbraucher gleichermaßen. Durch die geplante Haftungsregelung werden Rechtsunsicherheiten und Investitionshindernisse beseitigt und Investitionen in Offshore-Windparks und Netzanbindungen wirtschaftlich attraktiv. Das bringt die Energiewende voran."
Bundesminister Altmaier: "Die geplante Regelung ist ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der Energiewende und ein wichtiges Signal an private Investoren. Der Ausbau des Offshore-Netzes in einem geordeneten Verfahren schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Windparkinvestoren und Netzbetreiber. Mit der Haftungsregelung bieten wir Windparkinvestoren und Netzbetreibern die notwendige Sicherheit, die für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie benötigt wird."
Aufbauend auf den Vorschlägen der von Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt, einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen verknüpft werden.
Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den Offshore- Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.
Der Referentenentwurf mit den Details der geplanten Regelungen wird im Sommer vorgelegt werden. Die Gesetzesänderungen sollen in kürzester Zeit in Kraft treten.
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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 97/2012, 02.07.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2012