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RECHT/100: Kraftwerksklagen - Thoben leitet Landtagsabgeordnete in die Irre (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 8. Oktober 2009

Debatte über weitere Kraftwerksklagen des BUND

Panikmache: Thoben leitet Landtagsabgeordnete in die Irre


Düsseldorf, 08.10.2009 - Mit Verwunderung und Befremdung nimmt der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Auffassung von Wirtschaftsministerin Thoben zur Kenntnis, dass Naturschutzverbänden abweichend von allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts die Möglichkeit zur nachträglichen Anfechtung von bestandskräftigen Genehmigungsbescheiden eröffnet sein soll.

Nach Ansicht des BUND soll von der Landesregierung hier mittels bewusst falscher Panikmache die Grundlage für eine Art "Notstandsgesetz" zum Landesentwicklungsplan vorbereitet werden. Der BUND nimmt diese Fehlinformation zum Anlass, richtig zu stellen, dass der BUND keine Möglichkeit hat, eine gerichtliche Überprüfung von Kraftwerken einzuleiten, die bereits über bestandskräftige Genehmigungsbescheide verfügen. Auch wenn es einem "Rechtsstaat" eigentlich nicht gut zu Gesicht steht, entspricht es doch den Tatsachen, dass in Deutschland Kraftwerke auch unter Verstoß gegen geltendes Recht gebaut und betrieben werden. Es gilt der Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Dies bedeutet im konkreten Falle, dass der BUND außer den bereits seit 2008 anhängigen Klagen gegen die Genehmigungen der Kraftwerksvorhaben in Datteln, Herne und Lünen eine gerichtliche Prüfung derjenigen anderen Kraftwerksgenehmigungen, die in NRW seit Jahren rechtswidrig abweichend von den im Landesentwicklungsplan dafür vorgesehen Flächen erteilt wurden, nicht einleiten kann.


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Quelle:
Presseinformation, 8. Oktober 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2009